Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern von Unternehmen können diese bis hin zur Existenzfrage lähmen. Falls Konflikte auftreten kann man sich gar nicht früh genug rechtlich absichern um eine derartige Lähmung zu vermeiden. Gerade bei Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht ist eine Deeskalation der Lage häufig oberstes Ziel, da man auch zukünftig mit den anderen Gesellschaftern zusammenarbeiten wird. Je nach Lage beraten wir Sie daher entweder unterstützend aus dem Hintergrund oder wir begleiten Sie zu Gesellschafterversammlungen, Verhandlungen oder Besprechungen.
Ebenso dringend ist der Beratungsbedarf von Geschäftsführern einer GmbH, wenn diese langsam in eine Schräglage gerät. Bei etwa 90 % der aktuellen Insolvenzen liegt eine Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer vor. Dieser verliert dann nicht nur seinen Job, sondern muss sich häufig im Nachgang auch noch mit Strafanzeigen und Durchgriffshaftung beschäftigen.
RA Dr. Lang betreut Sie als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert in diesen Bereichen. Ein Fachanwaltstitel wird nur nach umfangreicher theoretischer Zusatzausbildung und dem Nachweis in der Praxis erworbener Erfahrung vermittelt. Gerade wenn es darauf ankommt, ist RA Dr. Lang der richtige Anwalt für Ihr gesellschaftsrechtliches Problem.
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