Was ist eine Diamantbestattung?
Bei einer Diamantbestattung handelt es sich nicht um eine Bestattung im klassischen Sinne, sondern um eine Veredelung eines Teils der Asche nach der Einäscherung. Ein spezialisierter Anbieter gewinnt aus dem enthaltenen Kohlenstoff einen künstlichen Edelstein meist einen weißen oder blauen Diamanten. Diese Diamanten werden häufig als Erinnerungsschmuck (z. B. in einem Ring) verwendet oder in einer Urne aufbewahrt.
Wichtig: Der Begriff „Diamantbestattung“ ist irreführend, da die eigentliche Bestattung im rechtlichen Sinne dennoch stattfinden muss. Die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten ist also eine Ergänzung zur Feuerbestattung, nicht deren Ersatz.
Rechtlicher Hintergrund: Friedhofszwang und Aschenbehandlung
In Deutschland gilt in fast allen Bundesländern der Friedhofszwang. Das bedeutet: Die Asche eines Verstorbenen darf grundsätzlich nur auf einem Friedhof beigesetzt werden. Eine vollständige Überführung der Asche ins Ausland zur Diamantfertigung ist in der Regel nicht zulässig, da sie dem Grundgedanken des würdevollen Umgangs mit Verstorbenen widersprechen kann.
Allerdings existieren rechtliche Grauzonen: So kann die Asche des Verstorbenen nach der Einäscherung in Deutschland ins Ausland überführt werden. Dort kann der für den Diamanten benötigte Ascheanteil entnommen und die verbleibende Asche nach Deutschland zurückgeführt werden.
Aus diesem Grund findet die eigentliche Diamantfertigung häufig im Ausland statt etwa in der Schweiz oder den Niederlanden, wo kein Friedhofszwang besteht. Die Anbieter organisieren die Überführung des Ascheanteils ins Ausland, was aus deutscher Sicht rechtlich nur mit behördlicher Genehmigung möglich ist.
Genehmigungspflichten und mögliche Probleme
Betreiber von Bestattungswäldern können öffentliche Körperschaften, Kommunen oder private Unternehmen sein. Voraussetzung für den Betrieb ist eine behördliche Friedhofswidmung. Ohne diese ist eine rechtskonforme Baumbestattung nicht zulässig.
Wer eine Diamantbestattung plant, sollte wissen:
- Die Einäscherung und Urnenbeisetzung müssen weiterhin nach den Vorgaben des jeweiligen Landes-Bestattungsgesetzes erfolgen.
- Eine vollständige Aschemitnahme zur Diamantfertigung ist in Deutschland ohne Genehmigung der zuständigen Behörde nicht erlaubt.
- Verstöße gegen den Friedhofszwang können Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen (§ 168 StGB) nach sich ziehen.
Einige Anbieter werben mit rechtlich fragwürdigen Aussagen zur „Aschemitnahme“ eine rechtliche Beratung vor Vertragsabschluss ist daher dringend anzuraten.
Fazit: Diamantbestattung ist emotional, aber rechtlich komplex
Die Diamantbestattung bietet eine emotionale und einzigartige Form der Erinnerung. Sie ist jedoch rechtlich nicht unproblematisch und unterliegt strengen Vorgaben durch das deutsche Bestattungsrecht. In der Praxis ist sie in Deutschland nur in Kombination mit einer regulären Feuerbestattung und nach behördlicher Genehmigung zulässig.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte Ingo Hochheim und Sophia Laas unter info@steinbock-partner.de. Wir vereinbaren mit Ihnen gerne ein persönliches Gespräch – auf Wunsch auch per Videokonferenz. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar.