Bestattungsverfügung

Selbstbestimmung über den letzten Weg

Der Tod ist ein sensibles Thema, das viele Menschen ungern zu Lebzeiten regeln. Dabei ist die Bestattung eine der letzten Ausdrucksformen individueller Selbstbestimmung. Wer sicherstellen möchte, dass der eigene letzte Wille auch nach dem Tod respektiert wird, kann dies durch eine Bestattungsverfügung verbindlich regeln.

Die Bestattungsverfügung ist ein zu Lebzeiten erstelltes, rechtsverbindliches Dokument, das die Form, den Ort und den Ablauf der eigenen Bestattung festlegt. In einer Zeit, in der familiäre Strukturen immer komplexer werden und nicht immer einvernehmliche Entscheidungen getroffen werden können, gewinnt sie zunehmend an Bedeutung.

Bestattungsverfügung: Selbstbestimmt bis zum Schluss

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person verbindlich regelt, wie ihre Bestattung erfolgen soll. Im Gegensatz zum Testament, das sich primär mit erbrechtlichen Fragen befasst, betrifft die Bestattungsverfügung ausschließlich die Totenfürsorge.

Geregelt werden können insbesondere:

  • Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung, alternative Formen wie See- oder Baumbestattung)
  • Ort der Bestattung (konkreter Friedhof, Ruheforst etc.)
  • Art der Grabstätte (Reihengrab, Wahlgrab, anonyme Grabstelle)
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Religiöse oder weltanschauliche Vorgaben
  • Musikauswahl, Trauerredner, Kleidung etc.
  • Benennung einer Person, die die Bestattung durchführen soll

Die Verfügung kann zudem die Kostenübernahme oder Hinweise zur Finanzierung enthalten (zum Beispiel durch ein Vorsorgekonto oder eine Sterbegeldversicherung).

Rechtsgrundlage und Bindungswirkung

Die rechtliche Grundlage für die Bestattungsverfügung ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz), das auch das postmortale Selbstbestimmungsrecht umfasst. Die in einer Verfügung niedergelegten Wünsche sind daher verbindlich, solange sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Im Fall von Streitigkeiten haben die darin benannten Regelungen Vorrang gegenüber den Wünschen der Angehörigen. Angehörige dürfen von der Verfügung nur abweichen, wenn dies aus objektiv triftigen Gründen erforderlich oder rechtlich geboten ist.

Unterschied zur Bestattungspflicht

Die sogenannte Bestattungspflicht trifft in Deutschland in der Regel die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, also Ehegatten, Kinder, Eltern oder Geschwister, je nach Landesrecht.

Die Bestattungsverfügung hingegen regelt, wie diese Pflicht ausgeübt werden soll und auch durch welche Person. Sie entzieht den Angehörigen jedoch nicht automatisch ihre Verantwortung, sondern steuert diese, etwa indem sie festlegt, dass eine Urnenbeisetzung unter einem bestimmten Baum erfolgen soll. Angehörige sind dann rechtlich gehalten, diesen Wunsch zu respektieren.

Form und Inhalt der Verfügung

Die Bestattungsverfügung muss schriftlich erfolgen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert, um die Echtheit der Unterschrift sicherzustellen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wichtig für die Wirksamkeit ist:

  • die eigenhändige Unterschrift
  • ein eindeutiger Wille
  • keine Widersprüche mit anderen Verfügungen (zum Beispiel Testament)
  • klare und verständliche Formulierungen

Die Verfügung sollte gut auffindbar aufbewahrt und möglichst auch bei einer Vertrauensperson oder einem Notar hinterlegt werden.

Benennung einer Vertrauensperson

Besonders wichtig ist die Benennung einer Person des Vertrauens, die im Todesfall als Ansprechpartner für das Bestattungsunternehmen, Behörden und Friedhofsträger fungiert.

Ohne eine solche Benennung kann es zu Unsicherheiten oder Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen kommen, insbesondere dann, wenn keine klare Reihenfolge der Zuständigkeit besteht oder keine nahen Verwandten vorhanden sind.

Was passiert ohne Bestattungsverfügung?

Liegt keine Verfügung vor, entscheiden die bestattungspflichtigen Angehörigen über Art und Ablauf der Bestattung. Dabei kann es, insbesondere bei zerstrittenen Familien, zu Konflikten kommen. Auch kann es vorkommen, dass Wünsche des Verstorbenen, etwa eine Feuerbestattung, ignoriert werden, wenn sie nicht schriftlich dokumentiert waren.

In letzter Konsequenz kann das Fehlen einer Verfügung sogar dazu führen, dass eine ordnungsbehördliche Bestattung erfolgt, etwa wenn niemand die Verantwortung übernimmt.

Fazit

Die Bestattungsverfügung ist ein Ausdruck verantwortungsvoller Vorsorge und rechtlicher Selbstbestimmung. Wer zu Lebzeiten klare Vorgaben für seine Bestattung trifft, entlastet Angehörige, vermeidet Streitigkeiten und stellt sicher, dass der eigene Wille auch nach dem Tod beachtet wird. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte Ingo Hochheim und Sophia Laas unter info@steinbock-partner.de. Wir vereinbaren mit Ihnen gerne ein persönliches Gespräch – auf Wunsch auch per Videokonferenz. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar.

Ingo Hochheim
Ingo Hochheim Rechtsanwalt
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