Baumbestattung

Rechtliche Grundlagen und juristische Beratung zur naturnahen Bestattungsform

Die Baumbestattung ist eine moderne und zunehmend gefragte Bestattungsform in Deutschland. Viele Menschen empfinden sie als Ausdruck von Naturverbundenheit und Reduktion auf das Wesentliche. Doch auch wenn sie weniger konventionell erscheint, unterliegt die Baumbestattung strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes

Baumbestattung: Rechtlich anerkannte Ruhestätte – ganz ohne Grabpflege

Was ist eine Baumbestattung?

Bei einer Baumbestattung wird die Asche eines Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt. Diese Beisetzungen finden in der Regel in speziell ausgewiesenen Bestattungswäldern oder sogenannten Friedwäldern statt. Die Grabpflege entfällt, es handelt sich um eine pflegelose Grabstätte in einem naturbelassenen Umfeld.
Diese Form der Urnenbestattung setzt immer eine vorherige Einäscherung voraus. Eine namentliche Kennzeichnung erfolgt dezent, etwa durch eine kleine Plakette am Baum.

Rechtliche Grundlagen der Baumbestattung

Bestattungsrecht ist Ländersache. Das Bestattungsrecht ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Daher gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich Friedhofspflicht, Ruhezeiten und Genehmigungen.

Friedhofszwang: Zentrale Vorschrift bei Baumbestattungen

In nahezu allen Bundesländern gilt der sogenannte Friedhofszwang. Das bedeutet: Sowohl Leichen als auch Aschenreste dürfen nur auf dafür gewidmeten Friedhofsflächen beigesetzt werden. Auch Baumbestattungen sind daher nur dort zulässig, wo ein Waldgebiet offiziell als Friedhof gewidmet wurde.

Genehmigung und Trägerschaft von Bestattungswäldern

Betreiber von Bestattungswäldern können öffentliche Körperschaften, Kommunen oder private Unternehmen sein. Voraussetzung für den Betrieb ist eine behördliche Friedhofswidmung. Ohne diese ist eine rechtskonforme Baumbestattung nicht zulässig.

Wichtige Rechtliche Voraussetzungen:

  • Widmung der Fläche als Friedhof: Ohne entsprechende Widmung ist keine rechtskonforme Baumbestattung möglich.
  • Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit: Der Bestattungswald muss dauerhaft zugänglich und sicher begehbar sein.
  • Dauer der Ruhezeit: Diese ist gesetzlich vorgegeben (je nach Bundesland meist 15 bis 30 Jahre) und muss durch die Beschaffenheit des Bestattungsortes garantiert werden.
  • Dokumentation und Nachweisführung: Jeder Bestattungsplatz ist zu dokumentieren und in einem Register zu führen.

Rechte und Pflichten der Angehörigen

Verstirbt ein Mensch ohne klare Verfügung zur Bestattungsform, liegt die Entscheidung über die Art der Bestattung bei den nächsten Angehörigen. Dabei ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen maßgeblich. Hierfür kann es ausreichend sein, wenn Tatsachen und Umstände vorliegen, aus denen der Wille des Verstorbenen hinsichtlich seiner Bestattung mit Sicherheit gefolgert werden kann.
Kommt es zu Unstimmigkeiten innerhalb der Familie, etwa über die Zulässigkeit oder den Wunsch nach einer Baumbestattung, kann eine juristische Klärung erforderlich werden. Hier ist eine kompetente rechtliche Beratung unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und den letzten Willen zu wahren.

Besonderheiten bei der Gestaltung, Pflege und Nutzung

Die Grabgestaltung, Pflege und Nutzung bei Baumbestattungen unterscheiden sich grundlegend von klassischen Gräbern. So ist grundsätzlich keine Grabpflege im herkömmlichen Sinne erlaubt, um eine naturnahe Gestaltung und den Waldcharakter weiter zu gewährleisten. Auch sind keine Grabschmuckgegenstände wie Kerzen oder Blumengebinde erlaubt.
Zudem ist die Nutzung nur für eine bestimmte Ruhezeit, meist 15 bis 30 Jahre, vorgesehen, je nach Art des Waldes sind auch bis zu 99 Jahre möglich.
Auch juristisch handelt es sich bei der Grabstätte nicht um ein individuelles Eigentumsrecht, sondern um ein Nutzungsrecht auf Zeit. Dieses kann nicht beliebig übertragen oder vererbt werden, sondern unterliegt den Regelungen der jeweiligen Trägerschaft.

Fazit: Juristische Beratung lohnt sich

Die Baumbestattung stellt eine moderne und würdevolle Bestattungsform dar, die dem Wunsch vieler Menschen nach einer naturnahen und pflegefreien Grabstätte entspricht. Aus rechtlicher Sicht bleibt sie jedoch eng an die landesrechtlichen Vorgaben gebunden insbesondere den Friedhofszwang und die Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung der Bestattungsfläche.
Für Ratsuchende empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung, insbesondere zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen und zur Wahrung des letzten Willens im familiären Kontext.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte Ingo Hochheim und Sophia Laas unter info@steinbock-partner.de. Wir vereinbaren mit Ihnen gerne ein persönliches Gespräch – auf Wunsch auch per Videokonferenz. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar.

Ingo Hochheim
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