Urlaubsanspruch bei Unternehmens-Austritt
Kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, weil das Arbeitsverhältnis endet, ist die Urlaubsabgeltung ebenfalls ein erhebliches Konfliktpotenzial. Hierbei weiß beinahe kein einziger Arbeitnehmer, dass er, wenn er in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, einen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat. Ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Arbeitnehmer annimmt, auch insofern nur einen anteiligen Urlaubsanspruch zu haben.
Urlaubsanspruch bei langfristiger Krankheit
Nach aktueller Rechtsprechung behält der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch auch dann, wenn er während des gesamten Urlaubsjahres und darüber hinaus krank geschrieben war. Umso wichtiger ist es für den Arbeitgeber, durch die richtigen Verfallklauseln im Arbeitsvertrag ausufernde Urlaubsansprüche zu unterbinden – oder zum Beispiel durch richtige Klauseln im Arbeitsvertrag einen über den gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch erst gar nicht entstehen zu lassen. So werden Ansprüche des Arbeitnehmers im Falle von Dauererkrankung den Betrieb nicht mehr belasten, als es der Arbeitgeber verantworten mag.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
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