Scheidung in München-Schwabing: Ihre Rechtsanwälte im Familienrecht

Wurde eine Trennung einmal endgültig ausgesprochen, stellen sich für beide Seiten meist ähnliche Fragen: Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus, den Finanzen, den gemeinsamen Kindern? Was habe ich für Rechte? Mit welchen Ansprüchen könnte ich konfrontiert werden?

Unser Team für Familienrecht in München-Schwabing begleitet Sie durch das Scheidungsverfahren – von den ersten Fragen bis zum Abschluss.

Wurde eine Trennung einmal endgültig ausgesprochen, stellen sich für beide Seiten meist ähnliche Fragen: Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus, den Finanzen, den gemeinsamen Kindern? Was habe ich für Rechte? Mit welchen Ansprüchen könnte ich konfrontiert werden?

Unser Team für Familienrecht in München-Schwabing begleitet Sie durch das Scheidungsverfahren – von den ersten Fragen bis zum Abschluss.

Rechtsanwältin Magdalena Bias, Familienrecht München-Schwabing, Steinbock & Partner
Rechtsanwalt Peter Huhn, zertifizierter Mediator - Steinbock & Partner
Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Schwabing: Rechtsanwältin Magdalena Bias und Rechtsanwalt Peter Huhn.
Jetzt Kontakt aufnehmen

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Bei einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, daher muss zumindest einer der Beteiligten anwaltlich vertreten sein. Dies gilt jedenfalls für denjenigen Ehegatten, der den Antrag stellt. Der andere Ehegatte, der „Antragsgegner“, braucht dann keinen Anwalt, wenn er mit der Scheidung einverstanden ist und dieser zustimmt. Es handelt sich dann um eine sogenannte einvernehmliche Scheidung.

Eine solche Regelung bietet sich insbesondere an, wenn ein Ehevertrag oder eine sogenannte Scheidungsvereinbarung vorliegt, die bereits die Rechtsfolgen festlegt. Unser Team in Schwabing berät Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags.

Wie lange dauert das Verfahren?

Ein Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Da es hierbei jedoch auf den Tag des mündlichen Scheidungstermins ankommt, kann normalerweise bereits nach ca. 9-10 Monaten Trennung der Antrag eingereicht werden.

Dieser wird dann zunächst an den anderen Ehegatten zugestellt, welcher zu dem Antrag Stellung nehmen kann. Falls der Versorgungsausgleich nicht vertraglich ausgeschlossen ist, wird das Gericht die entsprechenden Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholen und den Versorgungsausgleich berechnen. Sobald diese Berechnung vorliegt, kann der Scheidungstermin bestimmt werden. Dieser dauert in der Regel lediglich 15 Minuten.

Länger dauert das Verfahren, wenn noch weitere Themen streitig sind, wie beispielsweise Unterhalt oder Zugewinn. Hier müssen meist umfangreiche Auskünfte oder Gutachten eingeholt werden, die das Verfahren teilweise über Jahre hinziehen.

Was kostet das Verfahren?

Wie hoch die Kosten des Scheidungsverfahrens insgesamt sind, hängt in erster Linie vom Verfahrenswert ab. Dieser berechnet sich nach dem Einkommen beider Ehegatten und ggf. vorhandenem Vermögen. Das Gericht legt im Beschluss die Kostenaufhebung fest, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das heißt, jeder trägt seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden aufgeteilt. Wird nur ein Beteiligter anwaltlich vertreten, hat dieser grundsätzlich die Anwaltskosten allein zu tragen. Man sollte aufgrund dessen vorher die Kostenverteilung in einer Vereinbarung vertraglich festlegen.

Wie finde ich den besten Scheidungsanwalt?

Gerade in einer Großstadt wie München gibt es eine große Auswahl an Rechtsanwälten für Familienrecht. Entscheidend ist neben der fachlichen Erfahrung auch, dass Sie sich gut beraten und persönlich verstanden fühlen.

Unser Team für Familienrecht in München-Schwabing ist direkt vor Ort für Sie erreichbar. Rechtsanwältin Magdalena Bias ist schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Rechtsanwalt Peter Huhn verfügt darüber hinaus als zertifizierter Mediator über besondere Erfahrung bei der außergerichtlichen Lösung von Konflikten.

Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Standorten verfügen wir zugleich über die nötigen Ressourcen, um Sie auch bei komplexeren familienrechtlichen Fragestellungen umfassend zu begleiten. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de