Dr. Alexander Lang ist mit seiner jahrelangen Expertise als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr Spezialist für Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung und damit genau der Richtige, um Sie als Rechtsanwalt deutschlandweit zu unterstützen, Ihre Interessen und vor allem Ihre Rechte gegen die scheinbar übermächtigen Versicherungsanbieter durchzusetzen – bei jedem Anliegen:
- Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung und gehen davon aus, dass Sie berufsunfähig sind? Wir unterstützen Sie auch dabei, Ihren BU-Antrag korrekt zu stellen und Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen.
- Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung lehnt ab, weil angeblich keine Berufsunfähigkeit vorliegt?
- Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung hat eine Anfechtung bzw. einen Rücktritt erklärt, weil angeblich eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung vorliegt?
- Ihre Rente wurde bereits bewilligt und die Versicherung teilt nun mit, dass sie zukünftig nicht mehr zahlen möchte?
Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeit auf einen Blick:
In Deutschland scheidet etwa jeder vierte Erwerbstätige krankheits- bzw. unfallbedingt vor Erreichen des Rentenalters aus dem aktiven Berufsleben aus. Neben Faktoren wie Herzkrankheiten, orthopädischen Erkrankungen, Unfällen oder Krebs sind es in den letzten Jahren vor allem psychische und psychosomatische Erkrankungen gewesen, die zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben.
Wer im Vorfeld eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen hat, erwartet nach jahrelanger Beitragszahlung auch eine Berufsunfähigkeitsrente. Doch anstelle einer zuverlässigen Leistungserbringung folgt oft nach Monaten der Ausflüchte und einem enormen bürokratischen Aufwand im Regelfall die Ablehnung. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out wird gerne das Argument angeführt, dass die Berufsunfähigkeit angeblich unterhalb der geforderten 50-Prozent-Schwelle liege. Die Konsequenz: Die BU verweigert die Leistung.
Mit Urteil vom 22.03.2006 erkannte das Landgericht München I jedoch auch das Burn-Out-Syndrom als Ursache für eine Berufsunfähigkeit und somit als Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts an.
Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt Rücktritt?
Keine Seltenheit: Nach einem BU-Antrag reagiert die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur mit einer Ablehnung, sondern spricht eine Anfechtung oder ihren Rücktritt vom Vertrag aus. Ist das zulässig? Welche Rechte haben Sie und wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen? Rechtsanwalt Dr. Lang mit Interessenschwerpunkt Berufsunfähigkeit ist mit diesen Fragen vertraut und kennt die Vorgehensweisen der Versicherer. Unser Anliegen ist es, dafür zu sorgen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen – auch, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde.
Lange Bearbeitungszeit des BU-Antrags und keine Zahlung trotz mehrfacher Kontaktaufnahme?
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und trotz mehrfacher telefonischer oder schriftlicher Anfragen nicht reagiert und somit die Auszahlung hinauszögert, ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen. Leider sind derartige Verzögerungstaktiken seitens der Versicherung keine Seltenheit. Unser erfahrenes Team prüft Ihre Ansprüche, setzt klare Fristen und sorgt dafür, dass die BUV ihren vertraglichen Pflichten zeitnah nachkommt. Mit gezielten rechtlichen Schritten kann der Druck auf Versicherer erhöht und eine zügige Bearbeitung des BU-Antrags erreicht werden. Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt – mit juristischer Hilfe stehen Ihre Chancen deutlich besser, Ihre berechtigten Leistungen zu erhalten.
Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt ab wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit?
Sie haben Ihren BU-Antrag korrekt ausgefüllt, die Versicherung zahlt aber nicht und behauptet, es läge gar keine Berufsunfähigkeit vor? Versicherer stützen sich häufig auf einseitige Gutachten oder interpretieren medizinische Befunde zu ihren eigenen Gunsten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen die Ablehnung, holen Gegengutachten ein und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Sehr viele Ablehnungen sind juristisch angreifbar. In der Vergangenheit konnten wir zahlreichen Mandantinnen und Mandanten zu einem für sie positiven Urteil verhelfen – und zu hohen Zahlungen durch die BUV, die ihnen zustanden. Mit unserer Unterstützung erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen deutlich und setzen sich effektiv gegen unberechtigte Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Wehr.
Wann gilt eine Berufsunfähigkeit als dauerhaft? Die 6-Monats-Fiktion
Für einen Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung reicht eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, ob die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang ausüben kann.
Gerade bei Erkrankungen, deren weiterer Verlauf medizinisch zunächst nur schwer vorherzusagen ist, kann dieser Nachweis problematisch sein. Viele Versicherungsbedingungen sehen deshalb eine sogenannte 6-Monats-Fiktion vor. Danach kann Berufsunfähigkeit auch dann angenommen werden, wenn die versicherte Person bereits sechs Monate ununterbrochen gesundheitsbedingt außerstande war, ihren Beruf ganz oder teilweise auszuüben und dieser Zustand fortbesteht.
Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Entscheidend kann insbesondere sein, ab welchem Zeitpunkt Leistungen geschuldet werden und ob eine rückwirkende Zahlung vorgesehen ist. Deshalb sollten die Versicherungsbedingungen im Leistungsfall genau geprüft werden.
BU-Antrag abgelehnt infolge Anfechtung/Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung
Zusätzlich kommt es in vielen Fällen zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder einem Rücktritt seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung, weil angeblich die Anzeigepflicht verletzt wurde.
Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Berufsunfähigkeit klärt Dr. Alexander Lang Klientinnen und Klienten auf: Bei dem Vorwurf Anzeigepflichtverletzung handelt es sich um die Unterstellung, dass Sie absichtlich bei Vertragsabschluss fehlerhafte Informationen angegeben haben sollen. Die Beweislast für diese Anschuldigung liegt beim Versicherer und eine schriftliche Vorlage der Fragen ist zwingend vorausgesetzt. Das bloße Vorlesen genügt damit nicht, um die Berufsunfähigkeitsrente abzulehnen. Zudem muss im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht die verschwiegene Krankheit mit ursächlich für den Versicherungsfall gewesen sein.
Nicht jede falsche oder unvollständige Angabe führt zur Leistungsfreiheit
Ein wichtiger Punkt ist dabei der sogenannte Kausalitätsgegenbeweis. Steht der nicht angegebene gesundheitliche Umstand weder mit dem Eintritt oder der Feststellung der Berufsunfähigkeit noch mit dem Umfang der Leistungspflicht in Zusammenhang, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen trotz der Anzeigepflichtverletzung zur Leistung verpflichtet bleiben. Bei einer arglistigen Verletzung der Anzeigepflicht gilt diese Ausnahme dagegen nicht.
Ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht, kann deshalb bei der Prüfung einer Leistungsablehnung entscheidend sein.
Im Übrigen rechtfertigt die bloße Aussage seitens der Versicherung, Sie hätten Gesundheitsstörungen bei Antragsstellung verschwiegen, keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Vielmehr müssten Sie bei Antragsstellung vorsätzlich Krankheiten verheimlicht haben, die Ihnen bekannt waren und diagnostiziert wurden. Sollten Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages unklare Angaben gemacht und die Versicherung diesbezüglich keine Nachfragen angestellt haben, so bleibt der Berufsunfähigkeitsversicherung die Anfechtung verwehrt.
Ein weiterer entscheidender Vorteil kommt Ihnen zugute, wenn Sie Ihre Versicherung bei einem Versicherungsagenten abgeschlossen haben. Dieser agiert nämlich sowohl als Auge als auch Ohr der Versicherung, sodass ein etwaiges Fehlverhalten des Vermittlers der Versicherung zuzurechnen ist.
Einstellung der Leistungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung? Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte
Dr. Alexander Lang ist seit mittlerweile über 20 Jahren auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig und konnte schon einer Vielzahl von Betroffenen zu einer Zahlung durch die Versicherung verhelfen. Der Versicherer darf Sie auch nicht ohne Weiteres für „nicht mehr krank“ befinden oder sich gar darauf berufen, dass bei Leistungsbewilligung eigentlich keine Krankheit vorlag.
Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlt und die Leistungspflicht beendet, ist vielmehr nur dann möglich, wenn die Versicherung ein Nachprüfungsverfahren durchführt und Sie entweder genesen sind und Ihren alten Beruf wieder ausüben können oder eine neue Arbeit aufgenommen haben, die sowohl vom finanziellen als auch vom sozialen Ansehen vergleichbar ist. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, an einer Umschulung teilzunehmen. Durch seine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht kann er auch die medizinischen Aspekte Ihres Falles kompetent mit bearbeiten.
Eine bereits anerkannte BU-Rente darf nicht einfach eingestellt werden
Hat der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt, kann er die laufenden Leistungen nicht ohne Weiteres beenden. Stellt der Versicherer im Rahmen der Nachprüfung fest, dass die Voraussetzungen für seine Leistungspflicht entfallen sein sollen, muss er dem Versicherungsnehmer die maßgeblichen Veränderungen in Textform darlegen. Die Leistungsfreiheit tritt zudem nicht sofort ein.
Für Versicherungsnehmer bedeutet das: Auch die Einstellung einer bereits bewilligten Berufsunfähigkeitsrente sollte rechtlich geprüft werden. Entscheidend ist insbesondere, ob das Nachprüfungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und die behauptete Veränderung nachvollziehbar begründet wurde.
Unter anderem vertreten wir unsere Mandaten gegenüber diesen Versicherungsgesellschaften:
- NÜRNBERGER
- ERGO
- AXA
- Debeka
- LVM
- Alte Leipziger
- Generali
- Swiss Life
- Allianz
- Proxalto
Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten auch bei Verträgen, die von Check24 vermittelt wurden, insbesondere wenn es danach zu Ablehnungen, Rücktritten oder Anfechtungen durch die Versicherungen kam.
Erfolgreich durchgesetzt: Berufsunfähigkeitsrente vor dem Landgericht Schweinfurt
Dass sich die rechtliche Prüfung einer Leistungsablehnung lohnen kann, zeigt ein von unserer Kanzlei geführtes Verfahren vor dem Landgericht Schweinfurt.
Mit Urteil vom 6. Februar 2023 (Az. 21 O 748/19) wurde der beklagte Berufsunfähigkeitsversicherer unter anderem zur Zahlung von 97.045,14 Euro sowie zur weiteren Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.960,14 Euro verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die Verpflichtung zur Beitragsfreistellung fest.
Ihre BU zahlt nicht, der BU-Antrag wurde abgelehnt und der Versicherer verweigert die Leistung? Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Sie erreichen uns unter info@steinbock-partner.de oder über dieses Kontaktformular:
Häufig gestellte Fragen
Wenn die Versicherung die Entscheidung über Ihren Leistungsantrag monatelang hinauszögert (z. B. durch fehlende Bearbeitung oder das Anfordern von immer neuen Unterlagen), sollten Sie geordnet vorgehen:
Selbst aktiv werden (Fristsetzung): Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Antrag bisher nur schleppend bearbeitet wird, setzen Sie dem Versicherer schriftlich eine letzte Nachfrist von 14 Tagen zur Entscheidung. Nutzen Sie dafür unser Musterschreiben.
Direkt zum spezialisierten Anwalt: Wenn der Versicherer nach Fristablauf weiterhin schweigt, bereits eine Anfechtung andeutet oder ein zweifelhaftes medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Anwalt einschalten.
Rechtlicher Hintergrund: Nach § 14 VVG sind Geldleistungen des Versicherers fällig, sobald die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung erforderlichen Erhebungen beendet sind.
Musterschreiben: Fristsetzung zur Entscheidung über den BU-Leistungsantrag
Betreff: Leistungsantrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung Nr. [Versicherungsnummer] – Dringende Fristsetzung zur Leistungsentscheidung
Versandart: Per E-Mail mit Lesebestätigung sowie vorab per Einwurfeinschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf meinen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die von Ihnen mehrfach angeforderten und von mir vollständig nachgereichten Unterlagen weise ich erneut eindringlich darauf hin, dass die beantragten Leistungen für mich von existenzieller Bedeutung sind. Ohne die vertraglich vereinbarte BU-Rente ist meine wirtschaftliche Existenz akut gefährdet.
Da Ihnen mittlerweile alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen (§ 14 VVG), bitte ich Sie höflich, aber mit allem Nachdruck, nunmehr unverzüglich über meinen Leistungsantrag zu entscheiden und meine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen anzuerkennen.
Für die Bestätigung der Leistungspflicht sowie die Überweisung der rückständigen Rentenleistungen setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum [Datum in genau 14 Tagen, z. B. TT.MM.JJJJ].
Mit freundlichen Grüßen
[Name & Vorname]
Keine übereilten Angaben machen: Unterschreiben Sie keine Verzichts- oder Vergleichserklärungen des Versicherers ohne juristische Prüfung.
Einsicht in die zu Grunde liegenden Unterlagen: Verlangen Sie von der Versicherung ein etwaiges zu Grunde liegendes Gutachten oder die angeforderten Arztberichte, damit Sie auf demselben Stand sind wie die Versicherung.
Eigene Stellungnahme zum Vorliegen der Berufsunfähigkeit: Sie können noch einmal argumentieren, warum Sie berufsunfähig sind. Nach unserer Erfahrung kommen Sie aber wahrscheinlich nur mit einem Anwalt weiter.
Spezialisten hinzuziehen: Als Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungen prüft Rechtsanwalt Dr. Lang, ob die Ablehnung auf fehlerhaften medizinischen Gutachten, unzulässigen Verweisungen oder unberechtigten Vorwürfen basiert und setzt Ihre Rechte durch.
Zunächst Ruhe bewahren. In einer Vielzahl von Fällen ist es uns gelungen, die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rücktritt oder Anfechtung zur Zahlung zu bewegen.
Anders als bei Untätigkeit oder Ablehnung wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit sollten Sie hier aber auf keinen Fall selber Stellung nehmen, sondern sich direkt mit Dr. Lang als Spezialisten in Verbindung setzen. Das Thema vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung ist sehr komplex, eine weitere Stellungnahme von Ihnen kann Angaben enthalten, die später gegen Sie verwendet werden.
Arbeitsunfähigkeit (AU): Ein vorübergehender Zustand, bei dem Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können (Bescheinigung durch den Hausarzt, Anspruch auf Krankengeld).
Berufsunfähigkeit (BU): Ein dauerhafter Zustand (in der Regel voraussichtlich mindestens 6 Monate), bei dem Sie Ihren konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Darüber hinaus liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn Sie die für Ihren Beruf prägenden Tätigkeiten nicht mehr ausüben können oder die weitere Ausübung des Berufs Raubbau wäre. Gerade der letzte Punkt ist in der Praxis häufig relevant, da eine Weiterführung eines belastenden Berufs in Vollzeit häufig mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen würde.
Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab:
Abstrakte Verweisung: Wenn vertraglich zulässig, kann die Versicherung Sie auf theoretisch denkbare andere Berufe verweisen. Moderne Verträge verzichten jedoch meist darauf.
Konkrete Verweisung: Die Versicherung darf Sie nur dann auf einen anderen Beruf verweisen, wenn Sie diesen tatsächlich bereits ausüben und dieser Beruf Ihrer bisherigen Lebensstellung, Qualifikation und dem bisherigen Einkommen entspricht. Sollten Sie daher bereits Berufsunfähigkeitsrente beziehen oder sich im laufenden Verfahren befinden und überlegen, eine neue Tätigkeit aufzunehmen, sollten Sie dies konkret mit einem Spezialisten absprechen.
Bei BU-Verfahren geht es primär um die Schnittstelle von Recht und Medizin. Die Kanzlei Steinbock & Partner (RA Dr. Alexander Lang) vereint die Doppelqualifikation der über 20-jährigen Tätigkeit im Versicherungsrecht und dem Fachanwalt für Medizinrecht. Das ermöglicht es, medizinische Gutachten der Versicherer auf fachlicher Ebene zu widerlegen, Anfechtungen wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht rechtssicher abzuwehren und Ansprüche vor Gericht (z. B. per Zwischenfeststellungsklage) durchzusetzen.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Maximilian Mondel
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Julien Schmidt
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Christian Thiel
Bad Kissingen
Bamberg
Gerbrunn
Gotha
Kürnach
München
Randersacker
Rottendorf
Würzburg 