Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Es ist eine frustrierende Situation: Sie zahlen jahrelang große Summen in Ihre Versicherung ein und im Schadensfall erhalten Sie keine Zahlungen, weil der Versicherer den Leistungsanspruch nicht anerkennt. Unsere Klientinnen und Klienten kommen in Bezug auf verweigerte Versicherungsleistungen besonders häufig mit einem bestimmten Anliegen auf uns zu: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Wenn der BU-Antrag abgelehnt wird, ist schnelle Unterstützung gefragt: Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Berufsunfähigkeit und intensivem Know-how hinsichtlich Berufsunfähigkeitsversicherungen ist Dr. Alexander Lang Ihr Ansprechpartner, wenn Ihre BU nicht zahlt.

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Dr. Alexander Lang ist mit seiner jahrelangen Expertise als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr Spezialist für Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung und damit genau der Richtige, um Sie als Rechtsanwalt deutschlandweit zu unterstützen, Ihre Interessen und vor allem Ihre Rechte gegen die scheinbar übermächtigen Versicherungsanbieter durchzusetzen – bei jedem Anliegen:

  • Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung und gehen davon aus, dass Sie berufsunfähig sind? Wir unterstützen Sie auch dabei, Ihren BU-Antrag korrekt zu stellen und Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen.
  • Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung lehnt ab, weil angeblich keine Berufsunfähigkeit vorliegt?
  • Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung hat eine Anfechtung bzw. einen Rücktritt erklärt, weil angeblich eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung vorliegt?
  • Ihre Rente wurde bereits bewilligt und die Versicherung teilt nun mit, dass sie zukünftig nicht mehr zahlen möchte?

Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeit auf einen Blick:

In Deutschland scheidet etwa jeder vierte Erwerbstätige krankheits- bzw. unfallbedingt vor Erreichen des Rentenalters aus dem aktiven Berufsleben aus. Neben Faktoren wie Herzkrankheiten, orthopädischen Erkrankungen, Unfällen oder Krebs sind es in den letzten Jahren vor allem psychische und psychosomatische Erkrankungen gewesen, die zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben.

Wer im Vorfeld eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen hat, erwartet nach jahrelanger Beitragszahlung auch eine Berufsunfähigkeitsrente. Doch anstelle einer zuverlässigen Leistungserbringung folgt oft nach Monaten der Ausflüchte und einem enormen bürokratischen Aufwand im Regelfall die Ablehnung. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out wird gerne das Argument angeführt, dass die Berufsunfähigkeit angeblich unterhalb der geforderten 50-Prozent-Schwelle liege. Die Konsequenz: Die BU verweigert die Leistung.

Mit Urteil vom 22.03.2006 erkannte das Landgericht München I jedoch auch das Burn-Out-Syndrom als Ursache für eine Berufsunfähigkeit und somit als Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts an.

Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt Rücktritt?

Keine Seltenheit: Nach einem BU-Antrag reagiert die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur mit einer Ablehnung, sondern spricht eine Anfechtung oder ihren Rücktritt vom Vertrag aus. Ist das zulässig? Welche Rechte haben Sie und wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen? Rechtsanwalt Dr. Lang mit Interessenschwerpunkt Berufsunfähigkeit ist mit diesen Fragen vertraut und kennt die Vorgehensweisen der Versicherer. Unser Anliegen ist es, dafür zu sorgen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen – auch, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde.

Lange Bearbeitungszeit des BU-Antrags und keine Zahlung trotz mehrfacher Kontaktaufnahme?

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und trotz mehrfacher telefonischer oder schriftlicher Anfragen nicht reagiert und somit die Auszahlung hinauszögert, ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen. Leider sind derartige Verzögerungstaktiken seitens der Versicherung keine Seltenheit. Unser erfahrenes Team prüft Ihre Ansprüche, setzt klare Fristen und sorgt dafür, dass die BUV ihren vertraglichen Pflichten zeitnah nachkommt. Mit gezielten rechtlichen Schritten kann der Druck auf Versicherer erhöht und eine zügige Bearbeitung des BU-Antrags erreicht werden. Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt – mit juristischer Hilfe stehen Ihre Chancen deutlich besser, Ihre berechtigten Leistungen zu erhalten.

Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt ab wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit?

Sie haben Ihren BU-Antrag korrekt ausgefüllt, die Versicherung zahlt aber nicht und behauptet, es läge gar keine Berufsunfähigkeit vor? Versicherer stützen sich häufig auf einseitige Gutachten oder interpretieren medizinische Befunde zu ihren eigenen Gunsten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen die Ablehnung, holen Gegengutachten ein und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Sehr viele Ablehnungen sind juristisch angreifbar. In der Vergangenheit konnten wir zahlreichen Mandantinnen und Mandanten zu einem für sie positiven Urteil verhelfen – und zu hohen Zahlungen durch die BUV, die ihnen zustanden. Mit unserer Unterstützung erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen deutlich und setzen sich effektiv gegen unberechtigte Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Wehr.

Wann gilt eine Berufsunfähigkeit als dauerhaft? Die 6-Monats-Fiktion

Für einen Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung reicht eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, ob die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang ausüben kann.

Gerade bei Erkrankungen, deren weiterer Verlauf medizinisch zunächst nur schwer vorherzusagen ist, kann dieser Nachweis problematisch sein. Viele Versicherungsbedingungen sehen deshalb eine sogenannte 6-Monats-Fiktion vor. Danach kann Berufsunfähigkeit auch dann angenommen werden, wenn die versicherte Person bereits sechs Monate ununterbrochen gesundheitsbedingt außerstande war, ihren Beruf ganz oder teilweise auszuüben und dieser Zustand fortbesteht.

Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Entscheidend kann insbesondere sein, ab welchem Zeitpunkt Leistungen geschuldet werden und ob eine rückwirkende Zahlung vorgesehen ist. Deshalb sollten die Versicherungsbedingungen im Leistungsfall genau geprüft werden.

BU-Antrag abgelehnt infolge Anfechtung/Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zusätzlich kommt es in vielen Fällen zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder einem Rücktritt seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung, weil angeblich die Anzeigepflicht verletzt wurde.

Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Berufsunfähigkeit klärt Dr. Alexander Lang Klientinnen und Klienten auf: Bei dem Vorwurf Anzeigepflichtverletzung handelt es sich um die Unterstellung, dass Sie absichtlich bei Vertragsabschluss fehlerhafte Informationen angegeben haben sollen. Die Beweislast für diese Anschuldigung liegt beim Versicherer und eine schriftliche Vorlage der Fragen ist zwingend vorausgesetzt. Das bloße Vorlesen genügt damit nicht, um die Berufsunfähigkeitsrente abzulehnen. Zudem muss im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht die verschwiegene Krankheit mit ursächlich für den Versicherungsfall gewesen sein.

Nicht jede falsche oder unvollständige Angabe führt zur Leistungsfreiheit

Ein wichtiger Punkt ist dabei der sogenannte Kausalitätsgegenbeweis. Steht der nicht angegebene gesundheitliche Umstand weder mit dem Eintritt oder der Feststellung der Berufsunfähigkeit noch mit dem Umfang der Leistungspflicht in Zusammenhang, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen trotz der Anzeigepflichtverletzung zur Leistung verpflichtet bleiben. Bei einer arglistigen Verletzung der Anzeigepflicht gilt diese Ausnahme dagegen nicht.

Ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht, kann deshalb bei der Prüfung einer Leistungsablehnung entscheidend sein.

Im Übrigen rechtfertigt die bloße Aussage seitens der Versicherung, Sie hätten Gesundheitsstörungen bei Antragsstellung verschwiegen, keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Vielmehr müssten Sie bei Antragsstellung vorsätzlich Krankheiten verheimlicht haben, die Ihnen bekannt waren und diagnostiziert wurden. Sollten Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages unklare Angaben gemacht und die Versicherung diesbezüglich keine Nachfragen angestellt haben, so bleibt der Berufsunfähigkeitsversicherung die Anfechtung verwehrt.

Ein weiterer entscheidender Vorteil kommt Ihnen zugute, wenn Sie Ihre Versicherung bei einem Versicherungsagenten abgeschlossen haben. Dieser agiert nämlich sowohl als Auge als auch Ohr der Versicherung, sodass ein etwaiges Fehlverhalten des Vermittlers der Versicherung zuzurechnen ist.

Einstellung der Leistungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung? Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte

Dr. Alexander Lang ist seit mittlerweile über 20 Jahren auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig und konnte schon einer Vielzahl von Betroffenen zu einer Zahlung durch die Versicherung verhelfen. Der Versicherer darf Sie auch nicht ohne Weiteres für „nicht mehr krank“ befinden oder sich gar darauf berufen, dass bei Leistungsbewilligung eigentlich keine Krankheit vorlag.

Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlt und die Leistungspflicht beendet, ist vielmehr nur dann möglich, wenn die Versicherung ein Nachprüfungsverfahren durchführt und Sie entweder genesen sind und Ihren alten Beruf wieder ausüben können oder eine neue Arbeit aufgenommen haben, die sowohl vom finanziellen als auch vom sozialen Ansehen vergleichbar ist. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, an einer Umschulung teilzunehmen. Durch seine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht kann er auch die medizinischen Aspekte Ihres Falles kompetent mit bearbeiten.

Eine bereits anerkannte BU-Rente darf nicht einfach eingestellt werden

Hat der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt, kann er die laufenden Leistungen nicht ohne Weiteres beenden. Stellt der Versicherer im Rahmen der Nachprüfung fest, dass die Voraussetzungen für seine Leistungspflicht entfallen sein sollen, muss er dem Versicherungsnehmer die maßgeblichen Veränderungen in Textform darlegen. Die Leistungsfreiheit tritt zudem nicht sofort ein.

Für Versicherungsnehmer bedeutet das: Auch die Einstellung einer bereits bewilligten Berufsunfähigkeitsrente sollte rechtlich geprüft werden. Entscheidend ist insbesondere, ob das Nachprüfungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und die behauptete Veränderung nachvollziehbar begründet wurde.

Unter anderem vertreten wir unsere Mandaten gegenüber diesen Versicherungsgesellschaften:

  • NÜRNBERGER
  • ERGO
  • AXA
  • Debeka
  • LVM
  • Alte Leipziger
  • Generali
  • Swiss Life
  • Allianz
  • Proxalto

Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten auch bei Verträgen, die von Check24 vermittelt wurden, insbesondere wenn es danach zu Ablehnungen, Rücktritten oder Anfechtungen durch die Versicherungen kam.

Erfolgreich durchgesetzt: Berufsunfähigkeitsrente vor dem Landgericht Schweinfurt

Dass sich die rechtliche Prüfung einer Leistungsablehnung lohnen kann, zeigt ein von unserer Kanzlei geführtes Verfahren vor dem Landgericht Schweinfurt.

Mit Urteil vom 6. Februar 2023 (Az. 21 O 748/19) wurde der beklagte Berufsunfähigkeitsversicherer unter anderem zur Zahlung von 97.045,14 Euro sowie zur weiteren Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.960,14 Euro verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die Verpflichtung zur Beitragsfreistellung fest.

Ihre BU zahlt nicht, der BU-Antrag wurde abgelehnt und der Versicherer verweigert die Leistung? Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Sie erreichen uns unter info@steinbock-partner.de oder über dieses Kontaktformular:

    • Anrede
    • Frau
    • Herr
    Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und akzeptiere diese.

    Mandantenstimmen

    Definierten Ziele in vollem Umfang durchgesetzt
    Ich bin von Herrn Dr. Lang hervorragend vertreten worden.Sein Büro, hier insbesondere Frau Wolf, und Herr Dr. Lang selbst zeichnet eine schnelle Reaktion auf jegliche Art von Kommunikationsbedarf, sowie die Eigenschaft, in empathischer Art und Weise, sehr schnell und zielgerichtet realistische Verhandlungsziele zu definieren und durchzusetzen aus.Herr Dr. Lang hat mich wegen einer Berufsunfähigkeit gegen die Nürnberger Versicherung vertreten und die definierten Ziele in vollem Umfang durchgesetzt.
    Maik Goebel
    02.10.2026
    In guten Händen
    Ich bin wirklich sehr froh, dass ich mich in der Angelegenheit rund um meine Berufsunfähigkeitsversicherung an Herrn Dr. Alexander Lang gewandt habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, mit meinem Anliegen ernst genommen zu werden und in guten Händen zu sein. Die Beratung war sehr kompetent und verständlich. Ich kann den Anwalt absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden.
    Rosi
    24.08.2026
    Ansprüche Berufsunfähigkeitsversicherung
    Ich bin von Herrn Dr. Lang und seinem Team total begeistert. Sehr Fachkompetent und menschlich. Sie haben mir alles abgenommen und mit der Versicherung verhandelt. Ich kann Herrn Dr. Lang uneingeschränkt weiterempfehlen! Sie sind dort in sehr guten Händen!
    N. C.
    01.07.2026
    Mir wurde schnell und unkompliziert geholfen
    Ich wurde von Herr Dr. Lang, von der Kanzlei Steinbock und Partner, in Sachen einer privaten BU vertreten. Mit seiner Hilfe wurde meine Leistung anerkannt und er hat mich optimal durch den Ablauf des Verfahrens begleitet. Die Kommunikation mit Dr. Lang war herrausragend, sowohl von der Kompetenz, Schnelligkeit und vor allem auch der Menschlichkeit her. Auch nach Abschluss des Falls, konnte ich Ihn jederzeit um seinen Rat bitten und mir wurde schnell und unkompliziert geholfen. Ich würde mich immer wieder an Ihn wenden, wenn ich einen Rechtsbeistand benötige. Besser geht es nicht! Danke Herr Dr. Lang!
    Jens Ducksch
    10.06.2026
    Mit Erfolg betreut
    Im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde ich vom Herrn Lang und Frau Wolf sehr gut beraten und mit Erfolg betreut
    Sergej Bazel
    12.05.2026
    Private BU
    Ich wurde durch Herr Dr. Lang sehr kompetent und erfolgreich in zwei Fällen vertreten. Die Kanzlei war jederzeit erreichbar, alle meine Fragen wurden geduldig und freundlich beantwortet, auch nachdem der Fall bereits abgeschlossen war. Ich kann Herr Dr. Lang uneingeschränkt weiterempfehlen
    N.K.
    11.11.2024
    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Aufgrund einer Krankheit war ich darauf angewiesen, dass meine BU zahlt. Die Versicherung lehnte meine Anfrage ab, daraufhin kontaktierte ich Herrn Dr. Lang. Ich bin sehr zufrieden bei ihm gewesen. Fachlich absolut top! Zudem habe ich mich bei ihm sicher gefühlt und konnte mich um meine Krankheit kümmern da er alles rechtliche von mir fern gehalten hatte. Alle meine Fragen wurden mir zu jeder Zeit freundlich beantwortet. Ich kann ihn auf jeden Fall weiterempfehlen.
    M.F.
    14.05.2024
    Rechtsberatung private BU-Versicherung
    Hr. Dr. Lang hat mich zu meiner privaten BU-Versicherung sehr kompetent beraten, geprägt durch seine hohe Fachkompetenz, Freundlichkeit und die verständliche Erklärung für Laien. Ich war sehr zufrieden und kann ihn bzw. die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank nochmals.
    A.L.
    05.05.2024
    Fachliche Kompetenz
    Herr Dr. Lang hatte mich gegenüber meiner Berufsunfähigkeitsversicherung vertreten. Hier ging es um einen Streitfall wobei die Versicherung nicht meine Berufsunfähigkeit akzeptierte, sondern wegen angeblicher falschen Angaben bei Abschluss den Vertrag angefochten hat. Herr Dr. Lang beriet mich ausführlich, meine Fragen wurden stets beantwortet und die Kommunikation mit dem Klienten ist meiner Meinung nach ausgezeichnet. Mein Fall bekam durch die fachliche Kompetenz und dass große Engagement von Dr. Lang eine positive Wendung, die Versicherung hat nun gezahlt. Ich bin mit der Vertretung und dem Ergebnis sehr zufrieden.
    M. G.
    23.10.2023
    Super Anwalt bei Versicherungsrecht
    Bei mir ging es um eine Streitigkeit mot einer Versicherung,welche meine BU nicht zahlen wollte.Der Rechtanwalt Herr Lang hat mich kompetent beraten und vertreten. Die Kommunikation ist einfach klasse.Alle Fragen werden beantwortet und ebenso ein top Ergebnis erzielt. Ich kann die Kanzlei nut weiterempfehlen.
    M.G.
    02.10.2023
    200% befriedigende Vertretung der Interessen
    Herr Dr. Lang hat mich vor, während und nach allen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) vollumfänglich gegenüber meiner privaten Lebensversicherungsgesellschaft vertreten. Ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt gut aufgehoben, auch da Herr Dr. Lang und das gesamte Kanzleiteam einen sehr guten Informationsfluss zwischen Anwalt und mir zu jeder Zeit gepflegt hat.Meine Interessen wurden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu 200% befriedigt, da es Herr Dr. Lang geschaft hat, nach Beendigung der Umschulung erneut Leistungen von meiner Lebensversicherung zu erlangen, da ich ja nach wie vor in meinem alten Beruf berufsunfähig bin, was meine Lebensversicherung anfänglich natürlich absolut anders gesehen hat.Vielen Dank!
    Furor Teutonicus
    22.06.2018
    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Herr Dr. Lang unterstützte mich sehr erfolgreich bezüglich meiner Berufsunfähigkeit und half mir, meine Ansprüche geltend zu machen. Auf meine Fragen antwortete er immer sehr schnell und kompetent. Ich kann Ihn und seine Leistungen nur weiterempfehlen.
    anonym
    22.04.2016
    Kompetente Beratung nach Streitfall mit einer Versicherung
    Ich war sehr zufrieden mit der Leistung von Herrn Dr. Lang bezüglich eines Streitfalles mit einer Versicherung zwecks Berufsunfähigkeit. Kompetente Beratung, sehr zuverlässig und unkomplizierte Kommunikation via E-Mail und Telefon. Ergebnis war sehr erfolgreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit.
    anonym
    15.05.2014
    Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung
    Es ging um Forderungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Terminvereinbarung ging zügig. Vertreten wurde ich von Herrn Dr. Lang. Im Erstgepräch wurde ich sehr freundlich und professionell über alle wichtigen Vorgehensweisen und Kostenmodelle informiert. Der Kontakt per Mail und Telefon klappte reibungslos und schnell. Durch die überaus kompetente und strukturierte Vorgehensweise konnte ein für mich zu 100 % befriedigendes Ergebnis erzielt werden, und das außergerichtlich.Das System, dass nur spezialisierte Anwälte die Fälle bearbeiten finde ich sehr ergebniswirksam.Vielen Dank!
    anonym
    14.08.2013

    Häufig gestellte Fragen

    Ich habe den BU-Leistungsantrag vor Monaten eingereicht und der Versicherer entscheidet nicht. Was kann ich tun?

    Wenn die Versicherung die Entscheidung über Ihren Leistungsantrag monatelang hinauszögert (z. B. durch fehlende Bearbeitung oder das Anfordern von immer neuen Unterlagen), sollten Sie geordnet vorgehen:

    Selbst aktiv werden (Fristsetzung): Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Antrag bisher nur schleppend bearbeitet wird, setzen Sie dem Versicherer schriftlich eine letzte Nachfrist von 14 Tagen zur Entscheidung. Nutzen Sie dafür unser Musterschreiben.

    Direkt zum spezialisierten Anwalt: Wenn der Versicherer nach Fristablauf weiterhin schweigt, bereits eine Anfechtung andeutet oder ein zweifelhaftes medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Anwalt einschalten.

    Rechtlicher Hintergrund: Nach § 14 VVG sind Geldleistungen des Versicherers fällig, sobald die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung erforderlichen Erhebungen beendet sind.

    Musterschreiben: Fristsetzung zur Entscheidung über den BU-Leistungsantrag

    Betreff: Leistungsantrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung Nr. [Versicherungsnummer] – Dringende Fristsetzung zur Leistungsentscheidung

    Versandart: Per E-Mail mit Lesebestätigung sowie vorab per Einwurfeinschreiben

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unter Bezugnahme auf meinen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die von Ihnen mehrfach angeforderten und von mir vollständig nachgereichten Unterlagen weise ich erneut eindringlich darauf hin, dass die beantragten Leistungen für mich von existenzieller Bedeutung sind. Ohne die vertraglich vereinbarte BU-Rente ist meine wirtschaftliche Existenz akut gefährdet.

    Da Ihnen mittlerweile alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen (§ 14 VVG), bitte ich Sie höflich, aber mit allem Nachdruck, nunmehr unverzüglich über meinen Leistungsantrag zu entscheiden und meine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen anzuerkennen.

    Für die Bestätigung der Leistungspflicht sowie die Überweisung der rückständigen Rentenleistungen setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum [Datum in genau 14 Tagen, z. B. TT.MM.JJJJ].

    Mit freundlichen Grüßen

    [Name & Vorname]

    Die BU-Versicherung hat meinen Leistungsantrag abgelehnt, da angeblich keine Berufsunfähigkeit vorliegt – was muss ich als Erstes tun?

    Keine übereilten Angaben machen: Unterschreiben Sie keine Verzichts- oder Vergleichserklärungen des Versicherers ohne juristische Prüfung.

    Einsicht in die zu Grunde liegenden Unterlagen: Verlangen Sie von der Versicherung ein etwaiges zu Grunde liegendes Gutachten oder die angeforderten Arztberichte, damit Sie auf demselben Stand sind wie die Versicherung.

    Eigene Stellungnahme zum Vorliegen der Berufsunfähigkeit: Sie können noch einmal argumentieren, warum Sie berufsunfähig sind. Nach unserer Erfahrung kommen Sie aber wahrscheinlich nur mit einem Anwalt weiter.

    Spezialisten hinzuziehen: Als Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungen prüft Rechtsanwalt Dr. Lang, ob die Ablehnung auf fehlerhaften medizinischen Gutachten, unzulässigen Verweisungen oder unberechtigten Vorwürfen basiert und setzt Ihre Rechte durch.

    Die Versicherung wirft mir eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ vor und ficht den Vertrag an oder erklärt den Rücktritt. Was soll ich tun?

    Zunächst Ruhe bewahren. In einer Vielzahl von Fällen ist es uns gelungen, die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rücktritt oder Anfechtung zur Zahlung zu bewegen.

    Anders als bei Untätigkeit oder Ablehnung wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit sollten Sie hier aber auf keinen Fall selber Stellung nehmen, sondern sich direkt mit Dr. Lang als Spezialisten in Verbindung setzen. Das Thema vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung ist sehr komplex, eine weitere Stellungnahme von Ihnen kann Angaben enthalten, die später gegen Sie verwendet werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit (AU) und Berufsunfähigkeit (BU)?

    Arbeitsunfähigkeit (AU): Ein vorübergehender Zustand, bei dem Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können (Bescheinigung durch den Hausarzt, Anspruch auf Krankengeld).

    Berufsunfähigkeit (BU): Ein dauerhafter Zustand (in der Regel voraussichtlich mindestens 6 Monate), bei dem Sie Ihren konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Darüber hinaus liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn Sie die für Ihren Beruf prägenden Tätigkeiten nicht mehr ausüben können oder die weitere Ausübung des Berufs Raubbau wäre. Gerade der letzte Punkt ist in der Praxis häufig relevant, da eine Weiterführung eines belastenden Berufs in Vollzeit häufig mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen würde.

    Kann mich die BU-Versicherung einfach auf einen anderen Beruf verweisen (Verweisung)?

    Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab:

    Abstrakte Verweisung: Wenn vertraglich zulässig, kann die Versicherung Sie auf theoretisch denkbare andere Berufe verweisen. Moderne Verträge verzichten jedoch meist darauf.

    Konkrete Verweisung: Die Versicherung darf Sie nur dann auf einen anderen Beruf verweisen, wenn Sie diesen tatsächlich bereits ausüben und dieser Beruf Ihrer bisherigen Lebensstellung, Qualifikation und dem bisherigen Einkommen entspricht. Sollten Sie daher bereits Berufsunfähigkeitsrente beziehen oder sich im laufenden Verfahren befinden und überlegen, eine neue Tätigkeit aufzunehmen, sollten Sie dies konkret mit einem Spezialisten absprechen.

    Welche Vorteile bietet die Vertretung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht der sich auf Fragen der Berufsunfähigkeit spezialisiert hat?

    Bei BU-Verfahren geht es primär um die Schnittstelle von Recht und Medizin. Die Kanzlei Steinbock & Partner (RA Dr. Alexander Lang) vereint die Doppelqualifikation der über 20-jährigen Tätigkeit im Versicherungsrecht und dem Fachanwalt für Medizinrecht. Das ermöglicht es, medizinische Gutachten der Versicherer auf fachlicher Ebene zu widerlegen, Anfechtungen wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht rechtssicher abzuwehren und Ansprüche vor Gericht (z. B. per Zwischenfeststellungsklage) durchzusetzen.

    Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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