Beschlussanfechtung

Welche Wirkung haben Beschlüsse einer Eigentümerversammlung? 

Beschlüsse einer Eigentümerversammlung können für Sie große Nachteile bringen. Mit der Beschlussfassung ist ein Beschluss erst einmal gültig. Wenn er nicht innerhalb eines Monats angefochten wird, wird ein Beschluss sogar bestandskräftig. Es ist dabei unerheblich, ob der betroffene Eigentümer von dem Beschluss überhaupt Kenntnis hat oder nicht.

Was kann ich als Eigentümer gegen die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung machen?

Wenn Sie gegen diese Beschlüsse vorgehen wollen, müssen Sie schnell handeln. Dementsprechend müssen Sie eine sogenannte Beschlussanfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht gegen die übrigen Wohnungseigentümer erheben. Die Klage muss begründet werden. Dabei muss die Begründung innerhalb von zwei Monaten nach Beschlussfassung erfolgen. Gleichzeitig muss der Vortrag unter Beweis gestellt werden. Dabei ist es auch möglich, dass der Verwalter selbst klagt. Dann muss er die Klage gegen die Eigentümer richten.

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