Mietwagen

Was Sie bei Mietwagenbuchung, Versicherung und Übergabe beachten müssen.

Was muss ich bei der Buchung beachten?

Allgemein ist es natürlich sinnvoll sich vor der Buchung über den Anbieter zu informieren und die Echtheit des Angebots z.B. durch Recherche von Kundenerfahrungen zum Anbieter zu überprüfen. Das ist wichtig, damit sie am Abhol- bzw. Urlaubsort nicht ohne Mietwagen dastehen. Außerdem müssen Sie sich für eine Fahrzeugklasse entscheiden und die buchbaren Optionen (z.B. Navigationsgerät) abwägen. Die Angebote unterscheiden sich häufig zudem in der Tankregelung, welche Option Sie bevorzugen ist dabei Geschmackssache.

Habe ich Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug?

Nein, im Regelfall buchen Sie nicht ein bestimmtes Fahrzeug, sondern ein Fahrzeug mit den auf das Beispielfahrzeug zutreffenden Eigenschaften (wie Raumangebot, Allradantrieb, Automatikgetriebe, usw.). Bei der Buchung erkennen Sie das dadurch, dass der beispielhaft angegebene Fahrzeugtyp zusätzlich durch „oder ähnlich“ ergänzt wird. Anspruch auf ein dem Beispielfahrzeug gleichwertiges Fahrzeug haben sie jedoch.

Wer darf einen Mietwagen fahren?

Bei den meisten Mietwagenfirmen müssen die Personen, die das Fahrzeug später fahren dürfen vorher angegeben werden. Nur diese Fahrer sind dann auch versichert und von der Mietwagenfirma zugelassen. In der Regel stellt die Eintragung auch kein Problem dar, Sonderfälle sind hier junge Fahrer, die erst kurz Ihren Führerschein besitzen (meist jünger als 25 Jahre) oder Fahrer fortgeschrittenen Alters (meist 65 Jahre oder älter).

Ist ein Mietwagen versichert?

Mietwagen sind grundsätzlich immer haftpflichtversichert, d.h. Schäden, die durch Sie als Mieter und Fahrzeugführer an Dritten (z.B. anderen Fahrzeugen) herbeigeführt werden, werden übernommen. Standardmäßig sind die Deckungssummen speziell im Ausland verglichen mit Deutschland allerdings nicht sonderlich hoch. Eine eventuell sinnvolle Erhöhung (durch den Verbraucherschutz empfohlen) kostet möglicherweise extra.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind empfehlenswert?

Eine Vollkaskoversicherung ist auf jeden Fall empfehlenswert, damit Sie auch dann nicht in finanzielle Bedrängnis geraten, falls Sie das gemietete Fahrzeug beschädigen sollten.

Bei einigen Mietfirmen ist der Schutz für Reifenschäden und Glasbruch zudem optional. Bei längerer Mietdauer und den je nach Zielland weniger gut ausgebauten Straßen ist auch dieser Schutz eine klare Empfehlung.


Worauf muss ich beim Abschluss von Zusatzversicherungen achten?

Achten sie darauf, dass die Deckungssummen angemessen hoch sind und darauf, dass sie keine oder eine möglichst geringe Selbstbeteiligung haben.

Zudem ist zu beachten, von wem Sie überhaupt den Versicherungsschutz erhalten. Speziell bei der Buchung im Internet wird der Versicherungsschutz häufig durch den Vermittler gestellt, was rechtlich deshalb relevant ist, weil Sie gegenüber der Mietwagenfirma haften und deshalb im Schadensfall ggf. in Vorleistung gehen müssen.

Welche Schäden werden nicht versichert?

Das hängt von der konkreten Versicherung ab. Pauschal kann man nur einige Beispiele geben, die von den meisten Mietwagen-Versicherungen abgelehnt werden:

  • Schäden an Privatgegenständen
  • Falsche Betankung
  • Verlust des Autoschlüssels
  • Fahrlässigkeit (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss)
  • Missachtung der Vertragsbedingungen (z.B. nicht eingetragener Fahrer)

Was ist bei der Übernahme eines Mietwagens wichtig?

Wenn Sie bereits die empfohlenen Versicherungen abgeschlossen haben, dann lassen Sie sich nicht zu zusätzlichen kostenpflichtigen Versicherungen überreden.

Am Fahrzeug sollten sie alle Bauteile (z.B. Karosserie, Innenraum, Reifen, etc.) auf Schäden untersuchen und etwaige Mängel sofort dokumentieren und melden. Zudem ist eine Prüfung der grundlegenden Ausstattung und Funktionen sinnvoll.

Gut zu wissen: Im Regelfall können Sie wegen des Verbraucherschutzes einen sauberen Mietwagen verlangen, da es Ihnen sonst durch Verschmutzungen nicht möglich ist Beschädigungen zu erkennen.

Sollten Sie Fragen und Anregungen haben oder eine detailliertere Beratung von unserer Seite wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Julian Pfeil
Julian Pfeil Rechtsanwalt
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