Entzug Fahrererlaubnis

Sie haben die magische 18-Punkte-Grenze bei der sog. Verkehrssünder-Kartei in Flensburg überschritten? Sie sind bei einer Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder eines Betäubungsmittels (Cannabis, Amphetamin etc.) aufgefallen? Sie haben einen A-Verstoß als Fahranfänger auf Probe begangen? Bei allen Beispielen droht in letzter Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis, oftmals stellt sich die Frage hinsichtlich einer (bereits angeordneten oder anzuordnenden) MPU oder es gilt, die richtigen Maßnahmen für eine angestrebte Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer bereits erfolgten Entziehung zu ergreifen.

Der Lappen in Gefahr? Was nun?

Die Fahrerlaubnis ist nicht selten für den Bestand der wirtschaftlichen Existenz notwendig, gegebenenfalls steht sogar der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Unsere Erfahrung zeigt, dass es wichtig ist, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um entweder den Verstoß selbst abwenden zu können oder sich auf die Aufgabenstellungen einer MPU vorzubereiten.

Steinbock & Partner – Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Fragen

In allen verkehrsrechtlichen Fragen sind wir gerne mit unserem Rechtsanwalt im Verkehrsrecht kompetent an Ihrer Seite. Wir betreuen und vertreten Sie beispielsweise bis zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

Julian Pfeil
Julian Pfeil Rechtsanwalt
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