Kündigungen bei Preh in Bad Neustadt – massiver Stellenabbau angekündigt

Am 11.06.2024 verkündete die Geschäftsleitung des Bad Neustädter Automobilzulieferers Preh, dass rund 420 Arbeitsplätze am Standort Bad Neustadt abgebaut werden sollen. Die Welle der betriebsbedingten Kündigungen rollt somit weiter – viele Arbeitnehmer sehen ihren Job gefährdet. Statt nur abzuwarten, sollten Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sich so früh wie möglich eine anwaltliche Vertretung suchen. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Sie können uns direkt kontaktieren, um einen persönlichen Termin, einen Videocall oder auch einen Telefon-Termin zu vereinbaren oder uns sonstige Fragen zu stellen. Gerne stehen wir Ihnen in unseren Kanzleistandorten in Bad Kissingen, Würzburg oder Kürnach zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch unter 0971 13023 352 oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de. Außerdem bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Rückrufservice.

Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, sich bei Preh, wenn betriebsbedingte Kündigungen drohen, bestmöglich vorzubereiten?

Zum einen hat er natürlich die Möglichkeit, sich bereits auf dem Arbeitsmarkt umzusehen. Wir empfehlen insofern auch, einen Vorgesetztenwechsel oder neue Aufgaben, jegliche Versetzung zu nutzen, um höflich nach einem Zwischenzeugnis zu fragen. Ist erst eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, wird dieser meistens ein Zeugnis nur noch zum Gegenstand eines Gesamtpaketes machen, welches sich aber um Wochen heraus zögern kann, weil ja auch um andere Punkte gerungen wird, Abfindung, Urlaubsabgeltung, rückständiges laufendes Arbeitsentgelt wie Prämien usw. Das Zeugnis ist eine der größten Gefahren für den Arbeitnehmer.

Und wenn der Arbeitnehmer seine Stelle bei Preh nach Möglichkeit behalten möchte?

Dann sollte er nicht warten, sondern direkt handeln! Es gibt viele Möglichkeiten: Zum einen den Sonderkündigungsschutz. Betriebsräte und Schwangerschaften sind vermutlich den meisten bekannt. Auch ein männlicher Arbeitnehmer kann prüfen, ob sein Nachwuchs nicht einen angenehmen Nebeneffekt hat. Ein zum richtigen Zeitpunkt clever gestellter Antrag auf Elternzeit führt dazu, dass man im Rahmen einer Entlassungswelle in genau der heißen Phase, Sozialauswahl und anschließender Ausspruch der Kündigungen, nicht oder nur unter engen Voraussetzungen kündbar ist.

Auch nach einer Erkrankung könnte geprüft werden, ob nicht der Grad der Behinderung zu einem Sonderkündigungsschutz führen könnte. Schon bei einem Grad der Behinderung von 30 % kann eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt werden.

Die Möglichkeiten sind recht vielfältig, hängen natürlich vom Einzelfall ab. So könnte der Arbeitnehmer sogar auf den Arbeitgeber zu treten, und ihm individuell etwas anbieten, Lohnverzicht oder Sonderschichten oder die Übernahme von speziellen Aufgaben, um entweder sowieso aus der Sozialauswahl herauszufallen, weil man eben diese speziellen Fähigkeiten im Betrieb braucht. Oder aber vertraglich mit dem Arbeitgeber zu erreichen, dass dieser für einen gewissen Zeitraum auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet. Damit wäre dieser Arbeitnehmer auch nicht mehr von der Entlassungswelle bedroht.

Sollte der Arbeitnehmer auch eine Rechtschutzversicherung abschließen?

Der Baustein Arbeitsrechtschutz ist einer der wenigen Bausteine, zu dem wir als Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht einem Arbeitnehmer uneingeschränkt raten würden. Während wir Versicherungen durchaus manchmal kritisch sehen, da diese im Eintrittsfall versucht, Zahlungen – aus ihrer Sicht ist das Schaden – möglichst zu minimieren, droht dies bei einer Kündigung des Jobs nicht. Zu einwandfrei löst die betriebsbedingte Kündigung den Rechtsschutzfall aus. Einzige Ausnahme ist die so genannte Wartezeit: nahezu alle Rechtsschutzversicherungen haben eine – unterschiedlich lang ausfallende – Wartezeit. D. h. es muss ab dem Moment des Vertragsschlusses bis zur Kündigung eine Zeit von üblicherweise drei zum Teil sechs Monaten verstrichen sein, ansonsten greift die Rechtschutzversicherung für diesen Sachverhalt nicht ein. Hier empfiehlt sich ein Vergleich der Versicherungen.

Fragen und weitergehende Themen, wie etwa

  • Ändert sich die Situation, wenn man nahe an der Altersgrenze ist? Kommt etwa Altersteilzeit mit Blockmodell in Betracht?
  • Macht es Sinn, sich innerhalb des Unternehmens aktiv für andere Positionen oder Standorte zu bewerben?

klären wir gerne im persönlichen Gespräch oder auch im Gruppenaustausch, sofern gewünscht.

Kompetente Beratung durch erfahrenen Rechtsanwalt

Arbeitsrecht ist von Beginn an eine der Säulen unserer Kanzlei gewesen, und bis heute geblieben. Mehrere tausend arbeitsrechtliche Mandate wurden von uns im Laufe der Jahre erfolgreich bearbeitet. Sollten Sie als Arbeitnehmer der Preh am Standort in Bad Neustadt von dem Stellenabbau bzw. einer Kündigung betroffen sein, steht Ihnen die Kanzlei Steinbock und Partner mit ihren kompetenten Rechtsanwälten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten.

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