Geburtsschaden – Wenn medizinische Fehler das Leben verändern

Kommt es während der Geburt zu einem Behandlungsfehler, sind die Folgen oft gravierend: lebenslange Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit, seelische Belastungen – für das Kind und die gesamte Familie.

Wir vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die durch ärztliche Versäumnisse oder fehlerhafte Geburtsleitung geschädigt wurden. Besonders häufig treten sogenannte Geburtsschäden auf infolge:

  • verspäteter oder unterlassener Kaiserschnitt-Entscheidung
  • mangelhafter CTG-Überwachung der Herztöne
  • fehlerhafter Aufklärung über Geburtsrisiken und Alternativen
  • Organisationsversagen im Kreißsaal

Unser spezialisiertes Team aus Medizinrechtlern setzt sich bundesweit für Betroffene ein – mit Expertise, Empathie und juristischem Nachdruck.

Ausführliche Informationen und aktuelle Rechtsprechung zum Thema Geburtsschaden finden Sie auf unserer Partnerseite:

👉 www.schmerzensgeld-wuerzburg.de/leistungen/geburtsschaden

Dort zeigen wir auf, welche Schmerzensgeldansprüche bestehen, wann eine Beweislastumkehr greift und wie Gerichte Geburtsschäden bewerten – mit Beispielen aktueller Urteile.

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