Kommt es während der Geburt zu einem Behandlungsfehler, sind die Folgen oft gravierend: lebenslange Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit, seelische Belastungen – für das Kind und die gesamte Familie.
Wir vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die durch ärztliche Versäumnisse oder fehlerhafte Geburtsleitung geschädigt wurden. Besonders häufig treten sogenannte Geburtsschäden auf infolge:
- verspäteter oder unterlassener Kaiserschnitt-Entscheidung
- mangelhafter CTG-Überwachung der Herztöne
- fehlerhafter Aufklärung über Geburtsrisiken und Alternativen
- Organisationsversagen im Kreißsaal
Unser spezialisiertes Team aus Medizinrechtlern setzt sich bundesweit für Betroffene ein – mit Expertise, Empathie und juristischem Nachdruck.
Ausführliche Informationen und aktuelle Rechtsprechung zum Thema Geburtsschaden finden Sie auf unserer Partnerseite:
👉 www.schmerzensgeld-wuerzburg.de/leistungen/geburtsschaden
Dort zeigen wir auf, welche Schmerzensgeldansprüche bestehen, wann eine Beweislastumkehr greift und wie Gerichte Geburtsschäden bewerten – mit Beispielen aktueller Urteile.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Bad Kissingen
Bamberg
Gerbrunn
Gotha
Kürnach
München
Randersacker
Rottendorf
Würzburg 