Warum brauche ich als Angehöriger heilender Berufe rechtliche Beratung?
Neben niedergelassenen Ärzten benötigen auch Heilpraktiker und Heilhilfsberufe spezialisierten Rechtsrat eines Fachanwalts für Medizinrecht. Neben den „normalen“ rechtlichen Problemen wie dem Abschluss oder Durchführung von Mietverträgen und Arbeitsverträgen müssen insbesondere im Rahmen von Kooperationen die speziellen Berufsausübungsregeln und spezifischen Fragestellungen im Medizinrecht mitberücksichtigt werden. Häufig sind im Bereich der Ausgestaltung der Berufstätigkeit umfangreiche und detaillierte gesetzliche Vorgaben zu beachten. Tätigkeiten innerhalb der Heilberufe erfordern dabei eine besondere berufliche Verantwortung. Insbesondere ergeben sich im Fachgebiet Medizinrecht für Heilberufe spezielle Pflichten der Berufsträger. Werden diese nicht eingehalten, ist schnell die berufliche Existenz in Gefahr. Daher ist eine Beratung durch Fachanwälte für Medizinrecht unerlässlich. Wir helfen Ihnen dabei, in Ihrem konkreten Rechtsfall diese besonderen Pflichten einzuhalten und so Sanktionen bei Pflichtverstößen zu vermeiden.
Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?
Unser Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lang betreut seit Jahren spezialisiert Angehörige von Heilberufen. Er hat daher besondere theoretische und durch seine langjährige Erfahrung auch ausgeprägte praktische Kenntnisse im Medizinrecht sowie im Berufsrecht für Heilberufe. Daneben ist Dr. Lang zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist daher auch der perfekte Ansprechpartner, wenn es um Kooperationsformen heilender Berufe geht. So gehört zu seinem Fachbereich auch die Beratung bei Praxisgründung. Außerdem profitieren seine Mandanten auch von seiner Expertise im Bereich des Versicherungsrechts, da er besonders erfahren darin ist, Ansprüche gegenüber den Versicherungsträgern, wie etwa der Gesetzlichen Krankenversicherung, geltend zu machen. Für Angehörige heilender Berufe ist Dr. Lang daher der perfekte Ansprechpartner.
Rechtsanwältin Susanne Schäfer steht Ihnen als ausschließlich im Medizinrecht tätige Anwältin auch bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Heilenden Berufe zur Verfügung.
Sollten Sie mal ein rechtliches Anliegen haben, dass über den speziellen Fachbereich von Dr. Lang hinausgeht, stehen wir Ihnen selbstverständlich mit unserem interdisziplinären Team an Rechtsanwälten und Steuerberatern schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Ob Fragen im Bereich des Arbeits-, Miet– oder Steuerrechts – aufgrund der Größe unserer Kanzlei können wir unseren Mandanten viele Spezialisierungen mit langjähriger Erfahrung anbieten. Sollte es mal brenzlig werden, ist auch unser Rechtsanwalt für Strafrecht Manuel Hemm für Sie da.
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren 10 Standorten gerne für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch, wenn Sie möchten mit unserem kostenlosen Rückrufservice.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
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