Arztrecht

Die Berührungspunkte des Arztes mit dem Recht sind vielfältiger als manche denken. Von der Approbation, der Weiterbildung zum Facharzt, über die Erteilung einer Kassenärztlichen Zulassung bis zur Abrechnung der erbrachten Leistungen begleiten den Arzt verschiedene komplizierte Gesetze, angefangen von der Bundesärzteordnung, über die Ärzte Zulassungsverordnung, die Bedarfsplanungsrichtlinie bis zum SGB V.

Damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenz, die Betreuung von Patienten konzentrieren können, vertreten wir Sie zum Beispiel vor dem Zulassungsausschuss oder gegenüber der KV. Hierbei legen wir großen Wert auf Deeskalation, viele Konflikte lassen sich durch eine Beratung aus dem Hintergrund unter ärztlichen Kollegen besser lösen als durch forsches Auftreten und Einfordern von Rechten.

In dem Gewirr der vom Gesetzgeber ständig aktualisierten Gesetze findet sich ein nicht spezialisierter Anwalt nicht zurecht. Rechtsanwalt Dr. Lang betreut seit Jahren spezialisiert im Medizinrecht Ärzte. Er hat im ersten Halbjahr 2009 die Weiterbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht belegt und ist daher genau der richtige Anwalt für Ihre arztrechtlichen Fragen.

Ebenso betreut Sie auf diesem Gebiet Rechtsanwältin Susanne Schäfer. Sie hat sich in Ihrer Tätigkeit ausschließlich auf den Fachbereich des Medizinrechts spezialisiert. Dabei legt sie wert darauf, die Angelegenheiten ihrer Mandanten kompetent und präventiv zu lösen. Hierbei legen wir ein großes Augenmerk auf die außergerichtliche Tätigkeit, um streitige Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden.

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