Rechtsanwalt für Markenrecht – Markenverteidigung

Des Weiteren vertreten wir nationale und internationale Mandanten bei der Verteidigung ihrer Markenrechte, etwa im Rahmen von Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Markenämtern (zum Beispiel dem Deutschen Patent- und Markenamt bzw. dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) gegen neu eingetragene Marken oder bei Löschungsklagen.

Ebenso werden wir im umgekehrten Fall dort tätig, wo Dritte mit behaupteten markenrechtlichen Ansprüchen unsere Mandanten – zum Beispiel im Wege einer markenrechtlichen Abmahnung – in Anspruch nehmen wollen.

Aufgrund unserer Erfahrung sind wir in der Lage, markenrechtliche Auseinandersetzungen sachgerecht zu lösen (zum Beispiel durch sinnvolle Abgrenzungsvereinbarungen, die eine dauerhafte Koexistenz von kollidierenden Marken ermöglichen).

Steinbock & Partner – Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen markenrechtlichen Fragestellungen

Rund um das Thema Markenverteidigung wir gerne mit unserem Team Markenrecht kompetent an Ihrer Seite. Sofern Sie beispielsweise als Inhaber einer Marke gegen eine Markenverletzung vorgehen wollen, beraten wir Sie umfassend. Setzen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise!
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.