RA Stegmann ist nun Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Herrn Rechtsanwalt Alexander Stegmann gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

Diese Bezeichnung setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen auf den Gebieten

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Herrn Rechtsanwalt Alexander Stegmann gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

Diese Bezeichnung setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen auf den Gebieten

RA Alexander Stegmann Thumbnail

– Recht der Wohnraummietverhältnisse

– Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht

– Wohnungseigentumsrecht

– Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts

– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht

– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts

voraus. Rechtsanwalt Stegmann hat diese Nachweise erbracht.

Wir freuen uns, unseren Mandanten damit nach Arbeitsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht sowie Erbrecht bereits vom achten Fachanwaltstitel innerhalb der Partnerschaft berichten zu können.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de