Verjährung von Forderungen

1. Welche Fristen gelten bei der Verjährung von Forderungen?
Die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon erfahren hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
Beispiel:
Ein Unternehmen stellt am 10. April 2022 eine Rechnung für eine erbrachte Leistung. Da der Anspruch im Jahr 2022 entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hat, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2022. Die Forderung verjährt somit mit Ablauf des 31. Dezember 2025.
Sonderfälle mit abweichenden Verjährungsfristen:
- 30 Jahre für titulierte Forderungen (z. B. rechtskräftige Urteile, Vollstreckungsbescheide)
- 30 Jahre bei Schadensersatz wegen Körperverletzung, Gesundheitsschäden oder Freiheitsentziehung
- 10 Jahre bei Grundstücksansprüchen (z.B. Anspruch auf Übertragung des Eigentums)
Je nach Anspruchsart gelten also unterschiedliche Fristen. Es ist daher ratsam, jede Forderung im Einzelfall rechtlich prüfen zu lassen.
2. Wann beginnt die Verjährung – und wann endet sie?
Damit die Verjährung von Forderungen tatsächlich eintritt, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
Die Frist beginnt erst, wenn der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
Beispiel:
Ein Dienstleister erbringt am 1. Juni 2023 eine Leistung, die Rechnung wird am 15. Juni 2023 gestellt. Kenntnis besteht damit im Juni 2023. Die Verjährungsfrist startet also am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.
Achtung: Ist die Verjährung bereits eingetreten, kann der Schuldner die sogenannte Einrede der Verjährung erheben. Dann lässt sich der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen – selbst wenn er inhaltlich berechtigt ist.
3. Wie lässt sich die Verjährung hemmen?
Um zu verhindern, dass eine Forderung verjährt, sieht das Gesetz verschiedene verjährungshemmende Maßnahmen vor. Diese führen dazu, dass die Frist pausiert oder unterbrochen wird. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten:
a) Verhandlungen mit dem Schuldner (§ 203 BGB)
Sobald zwischen Gläubiger und Schuldner ernsthafte Gespräche über eine Forderung stattfinden, tritt die Hemmung der Verjährung für die Dauer der Verhandlung ein. Wichtig ist dabei:
- Es muss ein tatsächlicher Austausch über die Forderung stattfinden.
- Die bloße Ablehnung des Schuldners reicht nicht aus.
- Schriftliche Dokumentation (E-Mails, Briefe) ist empfehlenswert.
b) Rechtliche Schritte: Klage oder Mahnbescheid (§ 204 BGB)
Die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, z. B. durch eine Klage oder die Beantragung eines Mahnbescheids, unterbricht die Verjährung. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Einreichung – allerdings nur, wenn die Zustellung an den Schuldner „demnächst“ erfolgt (§ 167 ZPO).
Tipp: Wenn Sie sich für diese Schritte entscheiden, sollten Sie rechtzeitig handeln – insbesondere zum Jahresende – um Zustellungsverzögerungen zu vermeiden.
c) Verjährungsverzicht
Eine einvernehmliche Lösung kann ein Verzicht des Schuldners auf die Erhebung der Verjährungseinrede sein. Dies sollte schriftlich erfolgen und klar bezeichnen, auf welche Forderung sich der Verzicht bezieht und bis zu welchem Datum er gilt.
Der Vorteil: Beide Parteien gewinnen Zeit, ohne dass sofort gerichtliche Maßnahmen erforderlich sind.
4. So vermeiden Sie den Verjährungsverlust: Ihre Checkliste
- Forderungen und Leistungsdaten sorgfältig dokumentieren
- Zahlungseingänge regelmäßig prüfen
- Mahnungen zügig versenden (per E-Mail, Fax oder Einschreiben)
- Schriftliche Verhandlungen mit dem Schuldner führen
- Bei drohendem Fristablauf: Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen
- Verjährungsverzichtserklärung vom Schuldner schriftlich einholen
5. Fazit: Risiken vermeiden, Ansprüche sichern
Die Verjährung von Forderungen ist ein juristisches Risiko mit klaren und teilweise erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Wer Fristen versäumt, verliert im Zweifel sein Geld – selbst bei berechtigten Forderungen. Mit einem professionellen Forderungsmanagement und frühzeitigen Maßnahmen lässt sich dies vermeiden.
Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft Ihnen nicht nur bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Forderungen, sondern kann auch geeignete Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung einleiten. In vielen Fällen ist bereits ein anwaltliches Schreiben ein wirksames Mittel, um säumige Schuldner zur Zahlung zu bewegen – deutlich effektiver als ein einfaches Mahnschreiben aus dem Inkassobüro..
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