So gelingt die Forderungsabwehr

1. Was steckt hinter Inkassoforderungen?
Inkassounternehmen werden von Gläubigern – etwa Versandhäusern, Telekommunikationsanbietern oder Online-Shops – damit beauftragt, offene Rechnungen einzutreiben. Häufig wird das Inkassobüro tätig, wenn die ursprüngliche Rechnung nicht beglichen wurde. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Forderungen unzutreffend, verjährt oder bereits bezahlt sind – teilweise werden sie sogar an völlig falsche Personen adressiert.
Hinzu kommt: Es gibt unseriöse Inkassodienstleister, die mit standardisierten Schreiben Massenforderungen verschicken und auf eine schnelle, meist unbegründete Zahlung hoffen.
2. Woran erkenne ich eine zweifelhafte Inkassoforderung?
Eine erfolgreiche Forderungsabwehr beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung. Diese Merkmale deuten auf eine zweifelhafte oder unberechtigte Inkassoforderung hin:
- Unklarer Forderungsgrund: Sie wissen nicht, wofür Sie zahlen sollen.
- Keine vorangegangene Rechnung oder Mahnung: Der angebliche Gläubiger hat sich nie direkt gemeldet.
- Massiver Druck: Es wird mit Klage, Zwangsvollstreckung oder einem Schufa-Eintrag gedroht.
- Überzogene Zusatzkosten: Neben der Hauptforderung werden hohe Inkassogebühren, Mahn- oder Pauschalkosten verlangt.
- Fehlende Zulassung des Inkassobüros: Überprüfen Sie im Rechtsdienstleistungsregister, ob das Inkassounternehmen überhaupt registriert ist.
Ein genauer Blick auf das Schreiben lohnt sich – Wer informiert reagiert, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Forderungsabwehr.
3. Wie sollte ich auf das Inkassoschreiben reagieren?
Nicht zahlen, bevor der Anspruch geprüft wurde! Wer vorschnell überweist, bezahlt nicht nur eine unberechtigte Forderung, sondern setzt sich auch den Risiken späterer Rückforderungsprobleme aus. Hat der Dritte eine Zahlung einmal erhalten, wird er diese in der Regel nicht ohne weitere Maßnahmen an Sie zurückerstatten. Bei der Forderungsabwehr sollte daher wie folgt reagiert werden:
- Ruhe bewahren und prüfen: Überlegen Sie, ob Sie mit dem angeblichen Gläubiger jemals in einer Vertragsbeziehung standen.
- Nachweise anfordern: Fordern Sie das Inkassobüro auf, Ihnen Nachweise über die Forderung zukommen zu lassen. Nur so können Sie die Forderung ordnungsgemäß prüfen und dem Inkassoschreiben zunächst widersprechen.
- Keine persönlichen Daten preisgeben: Geben Sie keine zusätzlichen Informationen wie Telefonnummer, Bankverbindung oder Geburtsdatum preis, wenn Sie sich unsicher sind.
4. Droht ein Schufa-Eintrag?
Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben – etwa bei Krediten oder Mietverhältnissen. Aber: Nicht jede Forderung darf sofort gemeldet werden.
Wichtig:
- Ein Eintrag darf nur erfolgen, wenn eine fällige, unbestrittene Forderung besteht.
- Mindestens zwei Mahnungen mit Hinweis auf die Datenübermittlung müssen vorangegangen sein.
- Wird die Forderung rechtzeitig bestritten, ist ein Schufa-Eintrag unzulässig.
Die frühzeitige Forderungsabwehr schützt somit auch Ihre Bonität.
5. Wann ist anwaltliche Hilfe ratsam?
Wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung berechtigt ist, oder bereits ein gerichtliches Mahnverfahren läuft, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Unsere spezialisierte Kanzlei im Bereich Inkassorecht unterstützt Sie bei der Forderungsabwehr:
- bei der rechtlichen Prüfung der Forderung,
- die unberechtigte Forderung rechtssicher zu widersprechen,
- bei der Kommunikation mit dem Inkassobüro,
- beim Schutz vor unzulässigen Schufa-Einträgen.
Für Rechtsschutzversicherte besteht oft Deckung – eine Prüfung lohnt sich.
Fazit: Nicht einschüchtern lassen!
Inkassoschreiben sind kein Grund zur Panik. Wer sich informiert, reagiert und im Zweifel rechtlichen Beistand in Anspruch nimmt, kann unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren. Zahlen Sie niemals vorschnell – prüfen Sie erst, was hinter der Forderung steckt.
Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten und sind unsicher, wie Sie reagieren sollen? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre Angelegenheit und vertreten Ihre Interessen kompetent und konsequent. Unser erfahrenes Team im Inkassorecht um unseren Rechtsanwalt Ingo Hochheim steht Ihnen bei der Forderungsabwehr mit fachlicher Expertise zur Seite – wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch deutschlandweit vor Gericht.
Ob telefonisch mit Rückrufservice, per E-Mail oder im Rahmen eines persönlichen oder digitalen Beratungsgesprächs – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Steinbock & Partner – Ihre Kanzlei für Inkassorecht.
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