SoundGuardian-Abmahnung wegen Musik auf Instagram, TikTok & Co.

Eine SoundGuardian-Abmahnung kann Unternehmen treffen, die Musik in Beiträgen oder Videos auf Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube verwendet haben. Die SoundGuardian GmbH macht nach eigenen Angaben Lizenzansprüche für bestimmte Musikaufnahmen geltend.

Uns liegen Unterlagen vor, nach denen SoundGuardian für zahlreiche Musiktitel umfassende Verwertungsrechte für den Bereich Social Media geltend macht. Die nachfolgende Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder zukünftige Aktualität.

Betroffene Songs und was Sie jetzt tun sollten

Was ist SoundGuardian?

Nach den derzeit vorliegenden Informationen wurden der SoundGuardian GmbH exklusive Rechte zur Nachlizenzierung und Durchsetzung von Synchronisations- bzw. Tonträgerrechten für zahlreiche Musikaufnahmen übertragen. Die Rechte beziehen sich insbesondere auf Nutzungen auf Instagram, Facebook, TikTok und YouTube.

Erhält SoundGuardian Kenntnis von einer aus ihrer Sicht nicht lizenzierten Nutzung, werden regelmäßig Forderungsschreiben versandt, mit denen nachträgliche Lizenzgebühren geltend gemacht werden.

SoundGuardian bezeichnet die eigenen Schreiben meist als Berechtigungsanfrage und verweist auf noch weitere bestehende urheberrechtliche Ansprüche Dritter.

Welche Musiktitel sind aktuell betroffen?

Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen macht SoundGuardian für zahlreiche Musiktitel Lizenzansprüche im Zusammenhang mit Social-Media-Nutzungen geltend. Die nachfolgende Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder zukünftige Aktualität.

Übersicht der aktuell bekannten Musiktitel

ATB

  • Ecstasy
  • 9 PM (Till I Come)
  • Hold You
  • You’re Not Alone
  • Don’t Stop
  • I Don’t Wanna Stop
  • Marrakech
  • Long Way Home
  • Let U Go
  • Believe In Me
  • Humanity
  • Renegade (feat. Heather Nova)
  • What About Us
  • Justify
  • Could You Believe

Gestört aber GeiL

  • Wohin willst du (feat. Lea)
  • Unter meiner Haut (mit Koby Funk feat. Wincent Weiss)
  • Ich & Du (feat. Sebastian Hämer)
  • Millionen Farben (feat. Voyce)
  • Be My Now

Stereoact

  • Die immer lacht (feat. Kerstin Ott)
  • Nummer Eins (mit Chris Cronauer)
  • Denkmal
  • Bis ans Ende dieser Welt (mit Chris Cronauer)

Leony / VIZE

  • Paradise (VIZE, Joker Bra & Leony)
  • Remedy
  • Faded Love
  • Brother Louie (VIZE, Imanbek & Dieter Bohlen feat. Leony)
  • Crazy Love (Toby Romeo & Leony)
  • Paradise (VIZE & Leony)

Weitere Titel

  • Mein kleines Herz (Bam Bam) – Darius & Finlay, MartinBepunkt & Shaun Baker
  • Mein kleines Herz macht Bamm – MartinBepunkt
  • 3 Haselnüsse – Jaques Raupé & Felix Harrer
  • Light – Jerome
  • Beachball – Nalin & Kane

(Stand der Übersicht vom 10.06.2026: entsprechend der uns vorliegenden Rechtebestätigung.)

Ich habe einen dieser Songs verwendet – was bedeutet das?

Allein die Verwendung eines der oben genannten Musiktitel bedeutet nicht automatisch, dass eine Forderung berechtigt ist.

Ob tatsächlich Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • auf welcher Plattform die Musik verwendet wurde,
  • wie die Musik eingebunden wurde,
  • ob entsprechende Lizenzen bestanden,
  • ob der Account privat oder gewerblich genutzt wird,
  • sowie von weiteren Faktoren des konkreten Einzelfall.

Eine rechtliche Prüfung sollte daher stets anhand des jeweiligen Sachverhalts erfolgen.

Was sollten Sie nach Erhalt eines Forderungsschreibens tun?

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Beachten Sie gesetzte Fristen.
  3. Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht ungeprüft.
  4. Lassen Sie das Schreiben anwaltlich überprüfen.

Zur Übersicht aktueller Abmahnungen (Abmahnradar) ⟶

Häufig gestellte Fragen

Ich habe ein Forderungsschreiben von SoundGuardian erhalten. Muss ich jetzt sofort zahlen?

Nein. Zunächst sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche im konkreten Einzelfall bestehen.

Betrifft SoundGuardian nur Instagram bzw. welche Social-Media-Plattformen sind besonders betroffen?

Nach den derzeit vorliegenden Informationen betreffen die Forderungen insbesondere die Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok und YouTube.

Ich habe einen betroffenen Musiktitel verwendet – ist die Forderung deshalb automatisch berechtigt?

Nein. Die Übersicht zeigt lediglich die derzeit bekannten Musiktitel, für die SoundGuardian Rechte geltend macht. Ob daraus tatsächlich Ansprüche entstehen, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.

Können auch ältere Beiträge betroffen sein?

Nach den uns vorliegenden Unterlagen sollen Forderungen auch Nutzungen betreffen können, die bereits vor Abschluss der Rechteübertragung dokumentiert wurden. Auch dies bedarf jedoch stets einer rechtlichen Prüfung des Einzelfalls.

Können Unternehmen ebenso betroffen sein wie Influencer?

Ja. Forderungsschreiben richten sich nicht ausschließlich an Influencer. Auch Unternehmen, Online-Shops, Agenturen und sonstige gewerbliche Nutzer sozialer Medien können betroffen sein.

Kontakt und Ansprechpartner

Sie haben ein Forderungsschreiben von SoundGuardian erhalten?

Unsere Rechtsanwälte prüfen die geltend gemachten Ansprüche, bewerten Ihre rechtliche Situation und unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

Forderungsschreiben prüfen lassen

Christian Stadler
Christian Stadler Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de