Namensänderung wegen seelischer Belastungen

Wie ist die Rechtslage zur Namensänderung in Deutschland?

Grundsätzlich gilt die Namenskontinuität, nach der Änderungen nur in Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen möglich sind. Die einfachsten Fälle hierbei sind im BGB geregelt und umfassen die Namensänderung bei Eheschließung, Adoption, Einbenennung etc. Eine Namensänderung aus sonstigen wichtigen Gründen ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. In Deutschland regelt das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) die Möglichkeiten zur Änderung des Vor- oder Nachnamens.

Grundlagen für eine Namensänderung aus wichtigem Grund

Eine Namensänderung gemäß § 3 NamÄndG ist nur dann möglich, wenn alle für und gegen die Namensänderung sprechenden schutzwürdigen Belange abgewogen werden und ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen festgestellt wird. Dabei müssen die Interessen des Antragstellers die sozialen Ordnungsfunktionen des Namens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) überwiegen, welche als zwingende rechtliche Regelungen gelten.

Gilt auch eine psychische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkennt eine seelische Belastung dann als wichtigen Grund an, wenn sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung der Umstände verständlich und begründet ist und sich nicht nur als übertriebene Empfindlichkeit darstellt. Psychische Belastungen können daher möglicherweise eine Namensänderung rechtfertigen, wenn sie ausreichend nachgewiesen sind.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Um eine Namensänderung aufgrund psychischer Belastungen erfolgreich zu beantragen, wird von den Behörden regelmäßig ein psychologisches Gutachten verlangt. Dieses sollte bestätigen, dass die Namensänderung eine spürbare Besserung der psychischen Gesundheit bewirkt. Ärztliche Atteste allein reichen meist nicht aus; sie müssen detailliert und aussagekräftig sein, eine ausführliche Anamnese, klare Diagnose, Angaben zu Behandlungsdauer und -methoden sowie einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen dem Namen und den psychischen Problemen enthalten.

Was bedeutet das für mich?

Eine seelische Belastung kann grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein, jedoch muss dies sehr gut begründet und nachgewiesen werden. Die subjektive Wahrnehmung des Antragstellers allein genügt nicht. Die Hürden für eine Namensänderung sind hoch, da das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens häufig höher bewertet wird als der persönliche Wunsch des Einzelnen. Daher ist es ratsam, die rechtlichen Möglichkeiten für die gewünschte Namensänderung sorgfältig zu prüfen, da nicht alles, was gewünscht ist, nach dem Namensrecht erlaubt ist

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie konkrete Fragen zum Namensrecht haben. Vertrauen Sie bei der Antragstellung auf die Expertise eines auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalts, der Sie durch den komplexen Prozess der Namensänderung begleiten kann.

Magdalena Püschel
Magdalena Püschel Rechtsanwältin
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