Scheidung als Unternehmer

Für Unternehmer kann eine Scheidung existenzielle Folgen haben. Neben den familienrechtlichen Fragen gilt es, das eigene Unternehmen im Blick zu behalten – denn nicht selten hat eine Scheidung schon zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen bis hin zum Auseinanderbrechen eines Unternehmens geführt.

Was ist bei einer Scheidung in der Regel zu klären?

  • Unterhalt
  • Zugewinn (sofern keine anderweitige ehevertragliche Regelung vorliegt)
  • Hausrat
  • gegebenenfalls Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder
  • Vermögensaufteilung
  • Versorgungsausgleich

Welche Rolle spielen Ehevertrag und Nachfolgeregelungen?

Bestehende Eheverträge bedürfen gegebenenfalls einer rechtzeitigen Überarbeitung, da die Rechtsprechung, da die Rechtsprechung in ständigem Wandel ist und zahlreiche alte Verträge überholt und ggf. unwirksam sind! Wurde das Unternehmen jedoch erst während der Ehezeit erworben oder aufgebaut, wurde oftmals kein Ehevertrag mehr abgeschlossen, und bei einer Trennung und Scheidung drohen gerade bei Unternehmern erhebliche Probleme.

Diese fangen bereits ganz banal damit an, dass ein monatliches Durchschnittseinkommen des Unternehmers ermittelt werden muss, um einen Unterhaltsanspruch überhaupt berechnen zu können. Bei vielen Unternehmern schwankt dieses Einkommen jedoch erheblich. Unternehmer sind in der Regel gezwungen, sich selber um ihre Altersvorsorge zu kümmern, was ist hier angemessen? Was kann beim Unterhalt berücksichtigt werden? Was ist mit Schulden und Darlehensverbindlichkeiten, die zum Teil auf das Unternehmen, zum Teil aber auch auf die Privatperson entfallen?

Selbstverständlich kann auch noch bei der Trennung ein Ehevertrag, eine sog. „Scheidungsfolgenvereinbarung“ (notariell) getroffen werden – sofern so eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eheleuten zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist. Hier beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Ist eine solche Regelung nicht mehr möglich, müssen sämtliche rechtliche Möglichkeiten für Sie ausgeschöpft werden. Hier müssen Sie nicht nur kompetent in familienrechtlicher Sicht beraten werden, sondern auch umfassend zu den gesellschafts- und steuerrechtlichen Möglichkeiten.

Beratung aus einer Hand für Unternehmer

Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuern sowie Erb- und Mietrecht – bei uns arbeiten Ihre Ansprechpartner Hand in Hand.

Rechtsanwaeltin Magdalena Bias, Steinbock & Partner

Magdalena Bias

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht

peter huhn

Peter Huhn

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht

Mediator

ra dr alexander lang

Dr. Alexander Lang – Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

RII entw

Sebastian Egidy – Partner

Steuerberater
Leiter der Steuerabteilung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Jörg Steinbock

Jörg Steinbock – Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Alexander Stegmann

Alexander Stegmann – Partner

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich. Aufgrund unserer breiten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung aus einer Hand: Rechtsanwältin Magdalena Bias und Rechtsanwalt Peter Huhn beraten schwerpunktmäßig im Familienrecht, Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und unsere Steuerabteilung um Steuerberater Sebastian Egidy bringt die steuerliche Perspektive ein.


Oft sind weitere Fragen zu klären – etwa wie sich die Scheidung erbrechtlich auf die Unternehmensnachfolge auswirkt oder was mit Mietverträgen zwischen den Ehegatten und dem Unternehmen geschieht. Hierfür stehen Ihnen Rechtsanwalt Jörg Steinbock und Rechtsanwalt Alexander Stegmann als Ansprechpartner für Erb- und Mietrecht zur Verfügung.

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