Was ist bei einer Scheidung in der Regel zu klären?
- Unterhalt
- Zugewinn (sofern keine anderweitige ehevertragliche Regelung vorliegt)
- Hausrat
- gegebenenfalls Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder
- Vermögensaufteilung
- Versorgungsausgleich
Welche Rolle spielen Ehevertrag und Nachfolgeregelungen?
Bestehende Eheverträge bedürfen gegebenenfalls einer rechtzeitigen Überarbeitung, da die Rechtsprechung, da die Rechtsprechung in ständigem Wandel ist und zahlreiche alte Verträge überholt und ggf. unwirksam sind! Wurde das Unternehmen jedoch erst während der Ehezeit erworben oder aufgebaut, wurde oftmals kein Ehevertrag mehr abgeschlossen, und bei einer Trennung und Scheidung drohen gerade bei Unternehmern erhebliche Probleme.
Diese fangen bereits ganz banal damit an, dass ein monatliches Durchschnittseinkommen des Unternehmers ermittelt werden muss, um einen Unterhaltsanspruch überhaupt berechnen zu können. Bei vielen Unternehmern schwankt dieses Einkommen jedoch erheblich. Unternehmer sind in der Regel gezwungen, sich selber um ihre Altersvorsorge zu kümmern, was ist hier angemessen? Was kann beim Unterhalt berücksichtigt werden? Was ist mit Schulden und Darlehensverbindlichkeiten, die zum Teil auf das Unternehmen, zum Teil aber auch auf die Privatperson entfallen?
Selbstverständlich kann auch noch bei der Trennung ein Ehevertrag, eine sog. „Scheidungsfolgenvereinbarung“ (notariell) getroffen werden – sofern so eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eheleuten zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist. Hier beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Ist eine solche Regelung nicht mehr möglich, müssen sämtliche rechtliche Möglichkeiten für Sie ausgeschöpft werden. Hier müssen Sie nicht nur kompetent in familienrechtlicher Sicht beraten werden, sondern auch umfassend zu den gesellschafts- und steuerrechtlichen Möglichkeiten.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich. Aufgrund unserer breiten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung aus einer Hand: Rechtsanwältin Magdalena Bias und Rechtsanwalt Peter Huhn beraten schwerpunktmäßig im Familienrecht, Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und unsere Steuerabteilung um Steuerberater Sebastian Egidy bringt die steuerliche Perspektive ein.
Oft sind weitere Fragen zu klären – etwa wie sich die Scheidung erbrechtlich auf die Unternehmensnachfolge auswirkt oder was mit Mietverträgen zwischen den Ehegatten und dem Unternehmen geschieht. Hierfür stehen Ihnen Rechtsanwalt Jörg Steinbock und Rechtsanwalt Alexander Stegmann als Ansprechpartner für Erb- und Mietrecht zur Verfügung.
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