Wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, der ist voll erwerbsgemindert. Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Infolgedessen hat man dann einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht
In sozialrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Sozialrecht kompetent an Ihrer Seite.
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222
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