Wie verhält sich das Eigentum an Immobilien im Zugewinnausgleich?

In Zugewinnausgleichsverfahren stellt sich häufig die Frage, wie unbebaute bzw. bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen zu bewerten sind, insbesondere wenn sie lediglich im Eigentum eines Ehegatten stehen oder beispielsweise mit einem Nießbrauchrecht belastet sind. Auf welchen Wert und auf welchen Stichtag ist hier abzustellen? Welche Verfahren bieten sich im jeweiligen Fall zur Wertermittlung an? Welche steuerrechtlichen Aspekte sind hierbei zu beachten? Wir beraten und begleiten Sie hierzu gerne umfassend bei der Auswahl des richtigen Gutachters und des optimalen Bewertungsverfahrens.
Aber auch, wenn das Grundstück im hälftigen Eigentum beider Ehegatten steht, besteht hier häufig der Irrglaube, dies würde sich in dem Fall nicht auf den Zugewinnausgleich auswirken.
Oftmals werden Grundstücke auch nicht aus eigenen Mitteln finanziert, sondern mit Krediten oder im Wege einer Schenkung oder Verfügung von Todes wegen. Dies erschwert wiederum die Ermittlung des Zugewinns nach Scheidung. Hier muss besonders genau differenziert werden, was sich oft als kompliziert herausstellt. In solchen Fällen empfiehlt sich die Regelung durch Wahl eines geeigneten Güterstands. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den ehelichen Güterständen.
Ihre Ansprechpartner bei Scheidung und Immobilie
Wir beraten Sie und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch selbstverständlich gerichtlich. hre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Magdalena Bias und Rechtsanwalt Peter Huhn, die beide schwerpunktmäßig im Familienrecht beraten. Geht es um die Bewertung oder Übertragung von Immobilien, beziehen wir bei Bedarf unsere Steuerabteilung ein – so erhalten Sie eine Betreuung aus einer Hand.
Nils Bergert
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