Alexander Stegmann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

RA Alexander Stegmann

Vita

  • 1978 geboren in Aschaffenburg
  • Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei Sulzbach-Rosenberg und Würzburg
  • Studium in Würzburg, Prädikatsexamen
  • Referendariat in Würzburg
  • 2011 Anwaltszulassung
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • laufende Fachanwaltsausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz
  • Aufsichtsratstätigkeit

Mitgliedschaften:

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Würzburger Anwaltverein e.V.

Schwerpunkte

Alexander Stegmann berät Sie in den folgenden Rechtsgebieten:

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

RA Alexander Stegmann setzt sich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen ein.

Zum Leistungsangebot im Mietrecht zählen insbesondere die Erarbeitung von Verträgen (z.B. Wohnraum-, Gewerberaummietverträge), die Ausarbeitung oder Abwehr von Kündigungen (z.B. wg. Mietrückständen oder Eigenbedarf), Mieterhöhungen oder Mietminderungen (z.B. wegen Mietmängeln) sowie die Begleitung von Wohnungsübergaben. Nach Beendigung eines Mietverhältnisses klärt RA Stegmann für Sie zugleich Fragen des Schadensersatzes und der Kautionsrückzahlung.

Im Wohnungseigentumsrecht gehört insbesondere die Beratung von Hausverwaltungen und die Prüfung von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen zum Leistungsangebot.

Erforderlichenfalls unterstützt Sie RA Stegmann bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen (z.B. bei Räumungsklagen und der Anfechtung von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen).

Baurecht und Architektenrecht

Weiter berät Sie RA Stegmann als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gerne.

In diesen Rechtsgebieten ist eine Unterstützung bereits bei der rechtlichen Planung eines Bauprojekts möglich, z.B. durch Erstellung bzw. Prüfung von Bauverträgen, Architektenverträgen oder Werkverträgen.

Zu unseren Leistungen zählt auch die juristische Baubegleitung, die dabei hilft, teure Folgeprobleme zu vermeiden oder bereits bestehende Probleme (insb. Baumängel) schnell und unkompliziert zu lösen. Zum Leistungsportfolio von RA Stegmann zählt auch die Teilnahme an Bauabnahmen (gerne gemeinsam mit geeigneten Sachverständigen).

Auch im Bereich des Bau- und Architektenrechts unterstützt Sie RA Stegmann bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen (z.B. bei Werklohnklagen und der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen), wenn dies notwendig sein sollte.

Grundstücks- und Immobilienrecht/Maklerrecht

Im Grundstücks- und Immobilienrecht kann Sie RA Stegmann beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken/Immobilien unterstützen (z.B. Prüfung oder Gestaltung von Kaufverträgen) und Sie im Zuge dessen auch zu dinglichen Belastungen (z.B. Bestellung Grundschuld, Nießbrauchsrecht) und Kaufnebenkosten (z.B. Grunderwerbssteuer) beraten. Ihre begleitenden steuerrechtlichen Fragestellungen können wir unsere kanzleiinterne Steuerabteilung hinzuziehen.

Sollte ein Grundstück/eine Immobilie unter Mängeln leiden, unterstützt Sie RA Stegmann bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten (z.B. Kaufpreisminderung).

Bei Grundstücks-/Immobiliengeschäften kommt es nicht selten zu Differenzen zwischen Makler und Käufer, etwa über die Frage des Zustandekommens eines Maklervertrags und die Höhe der Maklerprovision. Auch insoweit kann Sie RA Stegmann gerne unterstützen.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im gewerblichen Rechtsschutz betreut RA Stegmann Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Wettbewerbs- und Markenrechts.

Im Markenrecht zählt z.B. die Unterstützung bei Markenanmeldungen zu seinem Leistungsangebot. Diese Unterstützung beginnt bei der Recherche nach Markenkollisionen, die Ihrer geplanten Marke bevorrechtigt entgegenstehen könnten, bis hin zur Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Dadurch lassen sich spätere Folgeprobleme, die in einer kostenträchtigen Umfirmierung einschließlich Änderung Ihrer gesamten Corporate Identity enden können, vermeiden.

Zum Tätigkeitsbereich im Gewerblichen Rechtsschutz gehört ferner die Geltendmachung Ihrer und die Abwehr gegnerischer Ansprüche in Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und (Unterlassungs-) Klagen.

Datenschutzrecht

Als Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV kann Sie RA Stegmann schließlich auch in allen Fragen des Datenschutzrechts beraten.

Der Datenschutz ist in Anbetracht der stetig fortschreitenden technischen Möglichkeiten eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. In diesem Zusammenhang wurden gerade Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor große Herausforderungen gestellt, die sie häufig nicht selbst bewerkstelligen können. Eine strukturierte Anleitung durch die vielfältigen rechtlichen Vorgaben ist deshalb äußerst wichtig. Gerne betreut RA Stegmann auch Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter, um Ihnen die Erfüllung dieser Vorgaben zu erleichtern.

Sollten Sie als Privatperson vor der Frage stehen, ob ein Unternehmen Ihre Daten rechtskonform verarbeitet hat, berät Sie RA Stegmann gerne zu Ihren Betroffenenrechten und setzt diese, falls notwendig, gerichtlich für Sie durch.

Team

doepfner team baurecht

Paula Döpfner

Rechtsanwaltsfachangestellte

Assistentin RA Stegmann
Baurecht, privat

Mandantenstimmen

Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich
Sehr gute Kanzlei. Besonders Herr Stegmann und sein Team. Sehr kompetent, zuverlässig und sehr freundlich.
Angelika Singer
23.07.2025
Absolut guter Anwalt
Ich kann nur sagen absolut Top Anwalt. Nach einem Katastrophen Anwalt, hat Herr Stegmann alles in die Hand genommen und sich super gekümmert, es ist in der heutigen Zeit wirklich schwer einen guten Rechtsbeistand zu bekommen. Wir werden uns bei weiteren Rechtsproblemen auf jeden Fall immer wieder an Herrn Stegmann wenden. Vielen herzlichen Dank. J. Reeg
J.R.
19.06.2024
Kompetent, umsichtig und angenehm sachlich
Herr Stegmann hat sich in der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Kauf eines Batteriespeichers als sehr kompetent, umsichtig und angenehm sachlich erwiesen. Hervorzuheben ist seine stets schnelle Reaktion auf Schriftsätze und eine gute Abstimmung mit seinem Mandanten. Ich kann Herrn Stegmann uneingeschränkt als Rechtsbeistand empfehlen.
D.B.
15.12.2023
Äußerst kompetenter Rechtsanwalt
Keine Frage, Herr Stegmann ist ein äußerst kompetenter Rechtsanwalt. Das wird in zahlreichen Rezensionen ohnehin bestätigt. Ich durfte einmal von ihm vertreten und einmal beraten werden. Beruflich leistet er eine Arbeit, die seinesgleichen sucht. Was in meinem Fall aber noch wichtiger war, war das Einfühlsvermögen von Herrn Stegmann. Wie ein guter Freund hat er erkannt, in welcher Verfassung ich mich befand. Er hat mich über die juristischen Chancen, die sehr gut standen, informiert. Aber auch darüber, dass es im vorliegenden Fall um einen nervenaufreibenden und langwierigen Prozess handelt, was er bei meiner aktuellen Verfassung mir nicht empfehlen würde. Klartext: Herr Stegmann interessierte sich vielmehr für meine Gesundheit als für einen Prozess, der ihm sicherlich ein angenehmes Profit beschert hätte. Und diese Qualität war es, was die Zusammenarbeit mit ihm einfach so einzigartig machte. Es ist ein tolles Gefühl, seinem Anwalt blind vertrauen zu können. Professionell, zeitnah und außergerichtlich hat er zudem noch bessere Ergebnisse als erwartet ausgehandelt. Abgesehen davon, dass Herr Stegmann ein toller Anwalt ist, stellt er für mich auch einen jener einzigartigen Freunde dar.
anonym
03.06.2020
Kompetente Beratung
Kompetente Beratung und gute Betreuung durch Herrn Stegmann und Team
anonym
19.10.2018
Kompetente Beratung
Vielen Dank an Herrn Stegmann für die kompetente Beratung und Bearbeitung dieses Falles.
anonym
13.06.2016
Schnell, kompetent und erfolgreich
RA Stegmann hat mich einer bankrechtlichen Angelegenheit vertreten und den Fall schnell, kompetent und erfolgreich für mich gelöst. Sollte ich wieder einmal anwaltlichen Rat benötigen, weiß ich an wen ich mich wende. Mein Fazit lautet deshalb: Sehr empfehlenswert!
anonym
10.01.2013
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