Typische Fälle von Schadensersatz nach Bildmissbrauch im Internet
Es ist ein alltägliches Szenario: Sie möchten ein Auto, Möbelstück oder ein anderes Objekt auf einer Verkaufsplattform anbieten. Sie machen eigene Fotos, um das Produkt im besten Licht zu präsentieren und schaffen damit einzigartigen visuellen Content. Doch dann tauchen Ihre Bilder plötzlich in anderen Anzeigen auf – ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung.
Besonders häufig kommt es zu dieser Art der Urheberrechtsverletzung bei gewerblichen Händlern, die Autos von Privatpersonen ankaufen und später weiterverkaufen. Statt eigene Fotos zu machen, bedienen sich einige dieser Händler einfach der Bilder, die von den ursprünglichen Verkäufern hochgeladen wurden. Dieses Verhalten ist nicht nur dreist, sondern auch illegal.
Ihre Rechte als Urheber
Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) genießen auch eigens erstellte Fotos, die auf Verkaufsplattformen hochgeladen werden, den Schutz des Urheberrechts. Das bedeutet, dass Dritte diese Fotos nicht ohne Ihre Erlaubnis verwenden dürfen. Bereits das Kopieren und erneute Veröffentlichen solcher Bilder stellt eine klare Urheberrechtsverletzung dar.
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 13.09.2018 (Az. I ZR 187/17) entschieden, dass solche Fotos nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden dürfen und der Urheber in solchen Fällen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz hat. Hierbei sprach der BGH selbst für einen einfachen Schnappschuss ohne besondere Inszenierung Schadensersatz in Höhe von 100 Euro pro Bild zu.
Unsere Dienstleistung: Ihr Weg zu Ihrem Recht
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis verwendet werden, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Urheber durchzusetzen und gegen die unerlaubte Nutzung Ihrer Bilder vorzugehen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Abmahnungen: Wir setzen eine rechtlich fundierte Abmahnung auf und fordern die unrechtmäßige Partei auf, die Nutzung Ihrer Bilder zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
- Schadensersatzforderungen: Für die unrechtmäßige Nutzung Ihrer Bilder können Sie finanziellen Schadensersatz geltend machen.
- Gerichtliche Durchsetzung: Sollte die Gegenseite nicht auf unsere Abmahnung reagieren, stehen wir Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
- Kostenerstattung: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir schnell und für Sie kostenlos, ob die Versicherung die Kosten der Angelegenheit für Sie übernimmt. Bei Urheberrechtsverletzungen besteht zudem ein Anspruch gegenüber dem Verletzer auf Kostenübernahme der Anwaltsgebühren.
Fazit: Schützen Sie Ihre Bilder!
Die unberechtigte Nutzung von Bildern im Internet ist weit verbreitet, doch als Urheber sind Sie nicht machtlos. Wenn Ihre Bilder ohne Ihre Zustimmung verwendet werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und setzen uns für Sie ein.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Urheberrechts. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu schützen und durchzusetzen. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch.