Was legen die AVR fest?
Die AVR legen die Arbeitsbedingungen grundlegend verbindlich fest. Darunter fällt:
- Absicherungen im Krankheitsfall
- Entgelthöhe
- Anzahl der Erholungsurlaubstage
- Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
Sind die Regelungen in den AVR verpflichtend anzuwenden?
Ja! Hier handelt es sich um kein Wahlrecht. Die Angestellten der jeweiligen Einrichtungen, auf denen die AVR anzuwenden sind, haben einen Anspruch auf die Regelungen des AVR und die darin beschriebenen Leistungen.
Wer beschließt die Regelungen der AVR?
Die Regelungen der AVR werden von der arbeitsrechtlichen Kommission des deutschen Caritasverbandes (AK) beschlossen. Der AK wird vertreten durch die gleiche Anzahl an Angestellte und Dienstgeber.
Welche Mehrheit benötigt es für eine Änderung der AVR?
Es ist eine Dreiviertelmehrheit notwendig.
Ist bei arbeitsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten etwas zu beachten?
Die Angestellte und der Dienstgeber können die kirchliche Schlichtungsstelle kontaktieren. Ziel der Schlichtungsstelle ist eine gütliche Einigung herbeizuführen. Falls dies kein Erfolg verspricht sind darüber hinaus die staatlichen Gerichte zuständig.
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