Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Mit dem Schmerzensgeld sollen alle immateriellen Schäden bei einem Unfallopfer ausgeglichen werden. Immaterielle Schäden sind dabei alle Schäden, die nicht direkt in Geld zu beziffern sind. Dies ist der Unterschied zum Anspruch auf Schadensersatz, bei dem es um alle materiellen Schäden geht, also alle in Geld zu beziffernden Schäden.
Zum Schmerzensgeld gehören alle physischen und psychischen Schäden, sofern das Unfallopfer diese nachweisen kann. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gleichzeitig hat das Schmerzensgeld zwei Funktionen: die Ausgleichs- und die Genugtuungsfunktion.
Im Rahmen der Ausgleichsfunktion soll es zu einem finanziellen Ausgleich für die erlittenen Verletzungen kommen. Durch die Genugtuungsfunktion hingegen soll das erlittene Unrecht kompensiert werden.
Damit Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Verletzung eines der in § 253 Absatz 2 BGB genannten Rechtsgüter. Dazu zählt der Körper, die Gesundheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Die häufigste Schädigung ist dabei die der Körperverletzung. Was noch alles nach einer Körperverletzung eingefordert werden kann, erfahren Sie hier. Wichtig ist auch, dass es sich nicht um Bagatellverletzungen handelt. Die körperliche Beeinträchtigung muss folglich ein gewisses Mindestmaß erreichen. Somit dürfte ein kleiner Kratzer am Finger nicht gravierend genug sein, um Schmerzensgeld zu fordern.
- Die Schädigung muss kausal auf den Unfallverursacher zurückzuführen sein, damit Sie nach einem Rollerunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
- Die Schädigung muss schuldhaft begangen worden sein,also vorsätzlich oder fahrlässig.
Kann ich die Höhe des Schmerzensgeldes berechnen?
Grundsätzlich gilt, dass eine Entschädigung in Geld nach einem Unfall möglich ist. Wie hoch das Schmerzensgeld letztendlich ist, ist dabei schwierig zu prognostizieren. Dies hängt damit zusammen, dass der Genesungsverlauf nach einem Unfall sehr individuell ist. Gleichzeitig ist es jedoch logisch, dass das Schmerzensgeld bei einer dauerhaften Einschränkung weitaus höher ist als bei einer normalen Fraktur.
Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem aktuellen Urteil nochmals, dass die Schmerzensgeldhöhe eine „Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls“ ist. Demzufolge ist eine konkrete Berechnung tendenziell eher schwierig.
Es ist aber möglich, im Rahmen von Schmerzensgeldtabellen einzusehen, wie in ähnlich gelagerten Fällen entschieden wurde. Diese Tabellen werden oftmals von Gerichten herangezogen, um die Schmerzensgeldhöhe zu berechnen. Anbei finden Sie eine Liste mit Beispielen von Schmerzensgeldzahlungen nach einem Unfall mit einem Zweirad:
Art der Verletzung | Höhe des Schmerzensgeldes | Entscheidendes Gericht |
---|---|---|
Riss von Leber und Gallenblase | 200.000 € | Urteil des OLG Coburg, 2005 |
Beckenring- und Symphysensprengung, Rippenserien- und Ellenbogenfraktur, Schlüsselbeinbruch, Acromionfraktur, Lungencontusion, Kniegelenksdistorsion mit Ergussbildung, Hodencontusion, Neuropathie des rechten Armes, Erektile Dysfunktion, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr | 50.000 € | Urteil des OLG Hamm, 2013 |
Distale Unterschenkelamputaion infolge schwerer Fußverletzung | 45.000 € | Urteil des OLG Nürnberg, 2013 |
Schwere Verletzung von Kniegelenk und Kniescheibe | 14.000 € | Urteil des OLG Brandenburg, 2009 |
Mittelhandfraktur, Rippenbruch, Hüftgelenksprellung | 3.000 € | Urteil des OLG Koblenz, 2011 |
Wann besteht eine Mitschuld bei einem Rollerunfall? Und wirkt sich die Mitschuld auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus?
Grundsätzlich gilt, dass bei jedem Verkehrsunfall auch eine Mitschuld möglich ist. Dementsprechend gilt dies auch bei einem Rollerunfall, sodass infolgedessen auch die Höhe des Schmerzensgeldes gekürzt werden kann. Folgende spezifische Pflichten für Rollerfahrer sollten daher beachtet werden:
- In Deutschland gilt gemäß § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) für Rollerfahrer eine Helmpflicht. Somit hat ein fehlender Helm auch einen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes.
- Rechtsfahrgebot
- Verbot des „Durchschlängelns“ beispielsweise in einem Verkehrsstau. Insbesondere dort droht auch eine erhöhte Unfallgefahr, da viele Fahrer bei solchen Manövern von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden.
Wie wirkt sich Schutzkleidung auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus?
Anders als bei einem Helm gibt es in Deutschland keine Verpflichtung zum Tragen von ausreichender Schutzkleidung. Dazu zählen auch keine spezifischen Motorradschuhe. Dementsprechend wird das Schmerzensgeld nach einem Rollerunfall in der Regel auch nicht gekürzt. Dies bestätigte das OLG Düsseldorf 2019 noch einmal in einem Urteil. Begründet wurde dies in dem Fall damit, dass es zum Unfallzeitpunkt kein allgemeines Verkehrsbewusstsein gab, Motorradschutzkleidung zu tragen.
Verjährt ein Schmerzensgeldanspruch?
Grundsätzlich gilt, dass ein Schmerzensgeldanspruch nach einem Rollerunfall der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegt. Dies bedeutet, dass die Ansprüche gemäß § 195 BGB nach drei Jahren verjähren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Unfall geschehen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verjährungsfrist auch gehemmt. Dies bedeutet, dass währenddessen keine Schmerzensgeldansprüche verjähren können. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist beispielsweise gehemmt, sofern er Teil eines Gerichtprozesses ist. Die Hemmung der Verjährung läuft dabei auch sechs Monate nach Prozessende noch weiter.
Kann der Unfallverursacher nach einem Rollerunfall hingegen nicht ermittelt werden, so verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach 30 Jahren. Ähnliches gilt, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat.
Worauf sollte ich als Unfallopfer nach einem Rollerunfall achten?
Da Sie als geschädigte Person Ihren (immateriellen) Schaden nachweisen müssen, sollten Sie sehr penibel alle Beweise sichern. Nur so können Sie ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Rollerunfall verlangen. Folgendes sollten Sie daher unbedingt nach einem Unfall tun:
- Verständigen Sie die Polizei, sofern Ihnen das möglich ist.
- Machen Sie eigene Fotos vom Unfall.
- Notieren Sie sich die Kontaktdaten von möglichen Zeugen.
- Lassen Sie sich die Kontaktdaten des Unfallverursachers geben und soweit möglich den Hergang von ihm auf einem Unfallprotokoll bestätigen.
- Suchen Sie nach einem Unfall in jedem Fall einen Arzt auf, auch wenn Sie akut keine Schmerzen verspüren. Dieser kann mögliche Beeinträchtigungen durch den Unfall feststellen oder schwere Verletzungen ausschließen.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie bei möglichen nächsten Schritten gegen den Unfallverursacher beraten und ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie geltend machen.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Personenschäden
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