Körperverletzungen

Schadenersatz Körperverletzungen

Körperverletzungen sind schnell passiert. Sei es ein Verkehrsunfall, ein fremd verschuldeter Sportunfall oder tatsächlich ein tätlicher Angriff. Gerade wenn Sie eine schwere Verletzung erlitten haben, stehen Sie häufig in einer persönlich und finanziell sehr schwierigen Situation. Wir unterstützen Sie von Beginn an beim Nachweis der Verursachung und bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Wann liegt eine Körperverletzung vor?

Eine Körperverletzung ergibt sich aus jeder körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung bedeutet dabei, dass durch eine üble oder unangemessene Behandlung nicht nur unwesentlich in das körperliche Wohlbefinden des Opfers eingewirkt wird. Dies kann ein einfacher Schlag sein.
Eine Gesundheitsschädigung ist jede Herbeiführung oder Steigerung eines pathologischen Zustands physischer und psychischer Art. Auch hier wäre der einfache Schlag eine Gesundheitsschädigung. Der Gesetzgeber hat diese beiden Fälle festgelegt, um möglichst viele Situationen zu erfassen. Oftmals ist der konkrete Fall sowohl eine körperliche Misshandlung als auch eine Gesundheitschädigung.

Gesetzlich normiert ist die Körperverletzung an verschiedenen Stellen. Dies liegt daran, dass die Körperverletzung in verschiedenen Ausprägungen vorliegen kann. So ist die einfache Körperverletzung in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten. Bei einem Verkehrsunfall kommt oftmals die fahrlässige Körperverletzung aus § 229 StGB in Betracht.

Was kann ich nach einer Körperverletzung alles geltend machen?

Damit man nach einer Körperverletzung ein Schmerzensgeld geltend machen kann, ist die Hinzuziehung eines Arztes zur Dokumentierung der Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Atteste unumgänglich. Ebenso ist es unumgänglich, dass ein auf Personenschäden und Medizinrecht spezialisierter Anwalt die Schadensbezifferung durchführt. Viele Anwälte fixieren sich viel zu sehr auf das Schmerzensgeld. Geltend zu machen sind aber:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Heilbehandlungskosten
  • Sonstige Schäden
  • Schmerzensgeld

Die materiellen Schäden übersteigen das Schmerzensgeld dabei meist bei weitem. Notwendig ist, dass ein Fachmann für Medizinrecht die einzelnen Punkte aufnimmt und den Schaden so akribisch berechnet und geltend macht. Nur Schadensposten die geltend gemacht werden, werden auch ersetzt. Hinzu kommen bei bleibenden Schäden auch noch Kapitalisierungsgesichtspunkte, die nur ein Spezialist angemessen berücksichtigen kann.

Wie berechnet sich das Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung?

Grundsätzlich gilt, dass ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld immer einzelfallabhängig ist. Denn erlittenes Leid ist immer individuell, sodass feste Grenzen gar nicht möglich sind. Eine Rolle spielt dabei wie gut die Verletzungen beispielsweise dokumentiert wurden. Zudem ist es von Bedeutung, ob der Täter beispielsweise vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt hat.
Im Rahmen von Schmerzensgeldtabellen kann man allerdings einsehen, wie in ähnlich gelagerten Fällen bei vergleichbaren Verletzungen entschieden wurde. Anbei finden Sie beispielhafte Gerichtsentscheidungen bezüglich der Schmerzensgeldhöhe nach einer Körperverletzung.

Art der Verletzung Entscheidendes Gericht Höhe des Schmerzensgeldes
Netzhautverletzung, Prellungen LG Göttingen, 2003,
Az. 4 O 99/03
17.500 Euro
Unterlippen- und Augenlidschwellung AG Weilheim i. OB, 1988,
Az. 2 C 78/88
ca. 100 Euro
Platzwunde, Prellungen, Strecksehnenverletzung LG Köln, 2015,
Az. 25 O 199/12
5.000 Euro

Fachanwalt für Medizinrecht berät Sie nach einer Körperverletzung

Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang genau der Richtige, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das optimale Ergebnis für Sie herauszuholen. Seine Erfahrung kommt Ihnen hier zu Gute, RA Dr. Lang hat bereits zahlreiche Fälle mit Schadensersatzzahlungen von zehntausenden Euro abgeschlossen.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

Unsere Mandanten über uns:

5/5 Sternen von O. S. bewertet am 23.01.2013 in Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht (Schmerzensgeld erhalten für gebrochenen Finger.)

„Die Empfehlung, mich mit dem Schädiger außergerichtlich zu einigen, war in diesem Fall goldrichtig. Auch nach über einem Jahr – ich wollte die Angelegenheit längst beendet haben – gelang es meinem Anwalt, noch eine weitere Zahlung durch den Schädiger zu erhalten. Damit hatte ich in keinster Weise mehr gerechnet.“