Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren

Lange war es gang und gäbe, dass Banken für einen Kredit eine Bearbeitungsgebühr verlangten. Dies war in vielen Fällen schnell eine vierstellige Summe. Für viele Verbraucherschützer sind derartige Bearbeitungsgebühren schon lange unzulässig gewesen, sodass man versuchte. dies vor Gericht klären zu lassen.

Lange war es gang und gäbe, dass Banken für einen Kredit eine Bearbeitungsgebühr verlangten. Dies war in vielen Fällen schnell eine vierstellige Summe. Für viele Verbraucherschützer sind derartige Bearbeitungsgebühren schon lange unzulässig gewesen, sodass man versuchte. dies vor Gericht klären zu lassen.

Viele Gerichte halten Bearbeitungsgebühren für unwirksam!

Banken sehen in Ihren AGB häufig Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge vor (regelmäßig zwischen 2,0 und 3,5 Prozent der Darlehenssumme). Dies war vielen Verbraucherzentralen ein Dorn im Auge. Ähnlich empfanden dies auch zahlreiche Oberlandesgerichte (OLG), die darin einen Verstoß gegen § 307 Absatz 1 BGB in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 1 BGB sahen. So erging dies beispielsweise vor dem OLG Bamberg in einem Urteil vom 04.08.2010.
Ähnlich sah es das OLG Dresden in einem Urteil vom 29.09.2011. Dabei ging es um die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr bei Privatkrediten. Die Dresdener Richter hielten dabei die Klausel für unwirksam. Zur Begründung der Unwirksamkeit führte das Gericht folgendes aus:

„Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann. Durch diese Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Kunden des Verwenders bereits indiziert (zuletzt: BGH, ZGS 2011, 417 [420] Rn. 33 m.w.N.). Auch im vorliegenden Fall ist der Beklagten mit der in Rede stehenden Klausel die Möglichkeit eingeräumt, ihren Kunden eine Vergütung für Tätigkeiten abzuverlangen, die sie nach dem dispositiven Recht ohne gesondertes Entgelt zu erbringen hätte und die sie tatsächlich auch objektiv überwiegend und subjektiv allein im eigenen Interesse erbringt. Gründe, die die Klausel gleichwohl als nicht unangemessen erscheinen lassen, liegen nicht vor. Es mag zwar die Interessen des Kunden berühren, dass mit ihm das Darlehen zu den vorgestellten Bedingungen abgeschlossen wird und er nach seiner Bonität voraussichtlich auch in der Lage sein wird, das Darlehen vertragsgemäß zurückzuführen. Die Prüfung nimmt die Beklagte aber allein mit dem Ziel vor, sich selbst vor unwirtschaftlichen Verträgen zu schützen, ohne diese Prüfung an den Interessen des Kunden auszurichten. Gegenüber ihrem Kunden übernimmt sie insoweit auch keinerlei vertragliche Pflichten, für die sie dann eine Vergütung beanspruchen könnte.“

Bundesgerichtshof erklärt in einer Reihe von Urteilen die Bearbeitungsgebühren höchstrichterlich für unzulässig!

Der Bundesgerichtshof schloss sich der Meinung der OLGs an und entschied in seinem Urteil, dass entsprechende Bearbeitungsgebühren unzulässig sind. Ähnliches hielten die Karlsruher Richter bezüglich Darlehensgebühren für Bausparkredite von Bausparkassen fest. Diese müssen laut einem BGH-Urteil vom 08.11.2016 ebenfalls erstattet werden.
Diese Meinung setzte sich auch ein Jahr später fort, als es um Bearbeitungsgebühren bei Krediten für gewerbliche Kunden ging. Unternehmer seien in diesem Punkt nicht etwa weniger schutzwürdig als Verbraucher, urteilte der BGH. Dementsprechend seien die die Gebühren auch dort unzulässig.

Verjährungsfrist von drei Jahren

Für bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren gilt die 3-jährige Verjährungsfrist. Zwar haben viele Banken mittlerweile auf die Urteile reagiert. Doch noch nicht alle Kreditinstitute haben auch letztendlich die Gebühren aus ihren Verträgen gestrichen. Dementsprechend können Sie auch heute noch Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, sofern Sie in den letzten Jahren eine solche Gebühr zahlen mussten.

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