Die Darlehensnehmer alter Kredite haben daher ein hohes finanzielles Interesse die alten Kredite umzufinanzieren. Die Banken lassen dies allerdings nur in Ausnahmefällen und auch dann nur gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Die Kanzlei Steinbock und Partner hat nun eine Möglichkeit gefunden in bestimmten Konstellationen Altverträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen.
Wir beraten: Baufinanzierung / Darlehen und Widerruf
Jeder Vertrag für ein Darlehen eines Verbrauchers enthält eine Widerrufsbelehrung über ein Recht zum Widerruf. Der Darlehensvertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Widerrufsfrist widerrufen werden.
Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst, wenn über sie ordnungsgemäß belehrt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einer Entscheidung vom 13. Januar 2009 festgelegt, dass die Widerrufsbelehrung verschiedener Banken unwirksam sind.
Die Folge ist nun, dass die Frist für den Widerruf einer Baufinanzierung bzw. Darlehen nicht zu laufen begonnen hat und die Verträge daher heute noch widerrufen werden können. Die Darlehensnehmer können daher ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus den alten teuren Verträgen aussteigen und neue zu einem niedrigeren Zinssatz abschließen.
Die Kanzlei Steinbock und Partner setzt sich für Ihre Rechte als Verbraucher ein. Schicken Sie uns Ihren Darlehensvertrag, wir überprüfen kostenlos, ob Ihre Widerrufsbelehrung unter die vom BGH entschiedene Regelung fällt.
5/5 Sternen von C. H. bewertet am 25.10.2013 in Bankrecht & Kapitalmarktrecht (Widerrufsbelehrung bei bestehenden Darlehensverträgen)
„Ich wurde von Herrn Dr. Lang zum Thema Widerrufsbelehrung bei bestehenden Darlehensverträgen beraten, jetzt zahle ich statt 5,65 % nur noch 2,07 % Zinsen. Super kompetente Betreuung, die Kommunikation erfolgte unkompliziert und schnell über Telefon und Email.“