In der Folge müssen alle
– Online-Shops,
– Händler auf Verkaufsplattformen wie z.B. eBay oder Amazon sowie
– alle Dienstleister, die auch oder ausschließlich an Verbraucher verkaufen,
insbesondere neue, an die gesetzlichen Änderungen angepasste Widerrufsbelehrungenbereithalten.
Darüber hinaus können die gesetzlichen Neuerungen Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Bestellprozess notwendig machen.
Sämtliche Änderungen müssen zum oben genannten Stichtag pünktlich umgesetzt werden, da der Gesetzgeber leider keine Übergangsfrist vorgesehen hat. Werden die erforderlichen Änderungen nicht, nicht pünktlich oder nicht gesetzeskonform umgesetzt, drohen kostenträchtige Abmahnungen. Wir empfehlen deshalb, möglichst frühzeitig prüfen zu lassen, welche Anpassungen auf Grund der oben angesprochenen Gesetzesänderungen im jeweiligen Fall erforderlich sind.
Wer bereits in der Vergangenheit wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wurde und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben hat, sollte überprüfen lassen, ob diese aufgrund der vorerwähnten gesetzlichen Neuerungengekündigt werden kann.
Die Überprüfung der vorstehenden Punkte sowie die Ausarbeitung der relevanten Anpassungen können wir Ihnen zum günstigen Pauschalpreis anbieten. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns über die E-Mail-Adresseinfo@steinbock-partner.de. Gerne können Sie für die Kontaktaufnahme auch unseren Button „Rückruf-Service“ nutzen. Auch im Bereich des Verbraucherschutzrechts gilt: Gespräche über Kosten kosten nichts!
Ihre Kanzlei Steinbock & Partner
RA Alexander Stegmann