Rasen wird teurer

Ab Dienstag, dem 28.04.2020 gelten die Änderungen des Bußgeldkatalogs. Das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung wird damit bereits bei „wenigen“ km/h zu viel richtig teuer. Fährt man nun innerorts mit dem PKW bis zu 10 km/h schneller als erlaubt, sind bereits 30 EUR fällig – zuvor waren es nur 15 EUR. In der Kategorie 11-15 km/h zu schnell zahlt man nun 50 EUR statt 20 EUR und bei 16-20 km/h werden nun sogar 70 EUR fällig. Fährt man sogar 21 km/h oder mehr zu schnell, gibt es nicht nur einen Punkt in Flensburg, sondern auch einen Monat Fahrverbot – unabhängig davon, ob es im vergangenen Jahr bereits zu einer Geschwindigkeitsübertretung kam. Natürlich erhöhen sich auch Punkte und Fahrverbotszeit mit steigender Geschwindigkeit.

Ab Dienstag, dem 28.04.2020 gelten die Änderungen des Bußgeldkatalogs. Das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung wird damit bereits bei „wenigen“ km/h zu viel richtig teuer. Fährt man nun innerorts mit dem PKW bis zu 10 km/h schneller als erlaubt, sind bereits 30 EUR fällig – zuvor waren es nur 15 EUR. In der Kategorie 11-15 km/h zu schnell zahlt man nun 50 EUR statt 20 EUR und bei 16-20 km/h werden nun sogar 70 EUR fällig. Fährt man sogar 21 km/h oder mehr zu schnell, gibt es nicht nur einen Punkt in Flensburg, sondern auch einen Monat Fahrverbot – unabhängig davon, ob es im vergangenen Jahr bereits zu einer Geschwindigkeitsübertretung kam. Natürlich erhöhen sich auch Punkte und Fahrverbotszeit mit steigender Geschwindigkeit.

Auch außerhalb geschlossener Ortschaften werden Fotos vom Blitzer teurer: Statt wie in den oben genannten Abgrenzungen je 10 EUR, 20 EUR und 30 EUR zu zahlen, werden Raser nun mit jeweils 20 EUR, 40 EUR und 60 EUR zur Kasse gebeten. Zwar bleibt es hier bei 21-25 km/h bei nur einem Punkt in Flensburg, dafür gibt es einen Monat Fahrverbot ab 26 km/h (bzw. längeres Fahrverbot bei höheren Geschwindigkeiten) auch hier unabhängig von früheren Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass in den „unteren“ Übertretungen die Bußgelder deutlich angezogen wurden und bei Fahrverboten keine Rücksicht mehr auf frühere Überschreitungen genommen wird. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch hier weiterhin zur Seite und prüfen Bußgeldbescheide auf Rechtmäßigkeit. Gerade Fahrverbote lassen sich häufig durch gute Argumentation und ein höheres Bußgeld vermeiden. Sollten Sie geblitzt worden sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: egal ob telefonisch unter 0931 – 22222 oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de.

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