BGH: VW haftet wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB

Am heutigen 05.05. hat der Bundesgerichtshof in einer Verhandlung gegen VW ausgeführt, dass er davon ausgeht, dass eine Haftung des Autokonzerns wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vorliegt.

Am heutigen 05.05. hat der Bundesgerichtshof in einer Verhandlung gegen VW ausgeführt, dass er davon ausgeht, dass eine Haftung des Autokonzerns wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vorliegt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte VW deswegen verurteilt und die Richter des BGH teilten nun mit, dass sie erhebliche Zweifel daran haben, ob die Revision von VW gegen das Urteil Aussicht auf Erfolg hat.

Die Richter teilten weiterhin mit, dass die Käufer die Fahrzeuge wahrscheinlich unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben können.

Eine entsprechende Entscheidung wird demnächst ergehen und ist für Deutschland richtungsweisend. Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Gericht, sodass sich im Regelfall sich die Land- aber auch die Oberlandesgerichte nach den Vorgaben des BGH richten.

Die Einschätzung der Rechtslage durch den BGH sorgt für Hoffnung unter den Geschädigten, mit denen VW aus welchen Gründen auch immer bisher keinen Vergleich geschlossen hat.

Entscheidung wie das OLG Bamberg

Mit der Entscheidung schließt sich der Bundesgerichtshof einer großen Anzahl von Oberlandesgerichten an. So hatte auch bereits das Oberlandesgericht Bamberg am 17. März erstmalig VW wegen Betrugs verurteilt.

Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes ist Verstoß gegen die guten Sitten

Die Gerichte gehen dabei davon aus, dass VW die EG-Typengenehmigung des betroffenen Fahrzeugs nur erreicht hat, indem es das zuständige Kraftfahrtbundesamt getäuscht hat. Diese Täuschungshandlung stellt nach Ansicht des Gerichts einen Verstoß gegen die guten Sitten dar.

Schaden schon alleine durch Kauf eingetreten

Dabei sieht z.B. das OLG Bamberg schon den Erwerb des Fahrzeugs als Schaden, welcher nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu ersetzen ist. Es geht davon aus, dass der Käufer das Fahrzeug ohne die Täuschung nie gekauft hätte.

VW muss nachweisen, wer Kenntnis hat

Das Oberlandesgericht Bamberg geht weiterhin davon aus, dass alle an der Täuschung Beteiligten vorsätzlich gehandelt haben. Die Ausrede von VW, der Vorstand habe keine Kenntnis gehabt, lässt das Gericht nicht gelten. Es nimmt eine sogenannte sekundäre Darlegung und Beweislast an, wonach es Aufgabe von VW wäre darzulegen, wer wann was gewusst hat. Da VW dies nicht getan hat, unterstellt das Gericht, dass die Vorstände Kenntnis hatten.

Erfolgreiche Kanzlei in Unterfranken im Abgasskandal

Die Kanzlei Steinbock & Partner hat bereits mehrere hundert Verfahren in Unterfranken erfolgreich abgeschlossen. Es freut uns sehr, dass nun auch das OLG Bamberg unserer Argumentation gefolgt ist und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt hat.

Soweit auch Sie vom VW-Skandal betroffen sind, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, z.B. per Email an Info@Steinbock-Partner.de, telefonisch unter 0931 22222 oder per Call Back Formular.

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