Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung in Pflegeheimen

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat angekündigt, nun wegen der im Pflegeheim an Corona verstorbenen Heimbewohner zu ermitteln. Bereits Ende März hatten wir eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach gerade bei einer Corona-Infektion in Krankenhäusern oder Altenheimen eine Haftung auch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Betracht kommt. Den Artikel dazu finden Sie in aller Ausführlichkeit hier.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat angekündigt, nun wegen der im Pflegeheim an Corona verstorbenen Heimbewohner zu ermitteln. Bereits Ende März hatten wir eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach gerade bei einer Corona-Infektion in Krankenhäusern oder Altenheimen eine Haftung auch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Betracht kommt. Den Artikel dazu finden Sie in aller Ausführlichkeit hier.

Durch die Ankündigung der Staatsanwaltschaft Würzburg wird dieses Thema sehr aktuell. Hierbei regelt § 844 BGB, dass den Hinterbliebenen der Verstorbenen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Dieser beläuft sich auf 7.500 bis 15.000 EUR. Weitere Details dazu finden Sie in einem Beitrag von unserem Rechtsanwalt Dr. Lang.

Soweit Sie hier weitergehende Beratung benötigen, scheuen Sie sich nicht, uns per Mail unter info@steinbock-partner.de oder telefonisch über 0931 – 22222 zu kontaktieren. Dr. Alexander Lang hat als Fachanwalt für Medizinrecht langjährige Erfahrung zum Thema Schadensersatz wegen Gesundheitsverletzungen und steht Ihnen auch jetzt mit Rat und Tat zur Seite.

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