Neues im VW-Abgasskandal

Im Rahmen der Musterfestellungsklage, an der etwa 400.000 Geschädigte beteiligt waren, hat VW nun Vergleichsangebote versandt. Ein solches Angebot erhielten etwa  2/3 der Geschädigten. Nun müssen sie sich entscheiden, ob dieses Angebot angenommen werden soll oder nicht. Die Frist, um das Vergleichsangebot von VW anzunehmen, endet am 20. April. Für die geschädigten, die sich zwar an der Musterfestellungsklage beteiligt, aber noch kein Angebot erhalten haben, müssen sich nun innerhalb der nächsten 6 Monate entscheiden, ob sie Einzelklage erheben.

Im Rahmen der Musterfestellungsklage, an der etwa 400.000 Geschädigte beteiligt waren, hat VW nun Vergleichsangebote versandt. Ein solches Angebot erhielten etwa  2/3 der Geschädigten. Nun müssen sie sich entscheiden, ob dieses Angebot angenommen werden soll oder nicht. Die Frist, um das Vergleichsangebot von VW anzunehmen, endet am 20. April. Für die geschädigten, die sich zwar an der Musterfestellungsklage beteiligt, aber noch kein Angebot erhalten haben, müssen sich nun innerhalb der nächsten 6 Monate entscheiden, ob sie Einzelklage erheben.

Zudem hat das Oberlandesgericht Bamberg den VW-Konzern am 17.03.2020 erstmalig dazu verurteilt, das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu erstatten. Der Geschädigte muss sich lediglich die gefahrenen Kilometer auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen. Dieses Urteil ist insbesondere entscheidend für die Betroffenen in den Landgerichtbezirken Würzburg, Scheinfurt, Aschaffenburg, Bamberg, Coburg, Bayreuth und Hof.

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