Fachbeitrag zu Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

Rechtsanwältin Verena Finkenberger veröffentlichte vor kurzem einen erbrechtlichen Fachbeitrag zu der Thematik Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis. Mittels dieser Instrumente kann der Erblasser in seinem Testament bestimmen, wie Gegenstände innerhalb der Erbeinsetzung verteilt werden. Vorsicht ist geboten, wenn keine Regelung zu einer Ausgleichszahlung getroffen wird, eine solche aber nicht gewünscht ist. Das Gesetz sieht diese im Zweifel vor. Auch aus steuerlicher Sicht ist die Unterscheidung immens wichtig.

Rechtsanwältin Verena Finkenberger veröffentlichte vor kurzem einen erbrechtlichen Fachbeitrag zu der Thematik Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis. Mittels dieser Instrumente kann der Erblasser in seinem Testament bestimmen, wie Gegenstände innerhalb der Erbeinsetzung verteilt werden. Vorsicht ist geboten, wenn keine Regelung zu einer Ausgleichszahlung getroffen wird, eine solche aber nicht gewünscht ist. Das Gesetz sieht diese im Zweifel vor. Auch aus steuerlicher Sicht ist die Unterscheidung immens wichtig.

Der Fachbeitrag nähert sich der schwierigen Thematik an, stellt die grundlegenden Unterschiede dar und enthält Musterformulierungen.

Zum vollständigen Artikel: https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/der-praktische-fall-so-wichtig-ist-es-zwischen-teilungsanordnung-und-vorausvermaechtnis-zu-unterscheiden-f96127

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