EuGH: Thermofenster in VW-Dieselmotor unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu den sogenannten Thermofenstern entschieden in seinem Urteil vom 14.7.2022 entschieden.

Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu den sogenannten Thermofenstern entschieden in seinem Urteil vom 14.7.2022 entschieden.

Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Die sogenannten „Thermofenster“ werden sowohl vom VW-Konzern als auch von Daimler in großem Umfang verwendet, um die Abgasreinigung auszuschalten, sobald sich die Temperaturen außerhalb eines gewissen Bereichs (im Regelfall unter 15 und über 33 Grad Celsius) befinden.

Faktisch bedeutet das, dass wenn z.B. die Temperatur unter 15°C fällt, die Abgasreinigung zunächst gedrosselt und schließlich bis auf null reduziert wird.

Was bedeutet das für Sie?

Der EuGH stuft im oben genannten Urteil diese Regelung eindeutig als illegal ein. Er weist darauf hin, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 Grad Celsius im Unionsgebiet üblich sind.

Nach der Definition der Abschalteinrichtung in Art. 3 Nr. 10 EG 715/2007 liegt eine Abschalteinrichtung vor, wenn die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter Bedingungen, die bei normalem Fahrbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.

Für den deutschen Autofahrer hat dies zwei Auswirkungen:

  • Gegenüber dem Verkäufer bestehen gute Ansatzpunkte, Ansprüche aus Sachmängelhaftung geltend zu machen.
  • Der Bundesgerichtshof hat bereits angekündigt, das Urteil des EuGH zu berücksichtigen. Es bleibt abzuwarten, ob er die Verwendung des Thermofensters als vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung qualifizieren wird.

Ihr Motor ist betroffen?

Soweit Sie daher vom Abgasskandal betroffen sind, kontaktieren Sie uns: Wir helfen Ihnen gerne! Wir haben in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche erfolgreiche Prozesse geführt; unter anderem gegen VW und Audi, aber auch gegen Porsche. Diese Erfahrungen können wir auch bei den neuen Prozessen im Abgasskandal zum Thermofenster gewinnbringend einsetzen.

Steinbock & Partner in Würzburg – Ihre Kanzlei für die Fälle im Abgasskandal

Die Kanzlei Steinbock betreut mittlerweile über 200 Geschädigte im VW Abgasskandal. Es sind aktuell über 30 Verfahren bei Gerichten in der Region anhängig. Die ersten Gerichtstermine haben bereits stattgefunden, wir gehen davon aus, dass es hier in recht schneller Abfolge weitere Urteile geben wird. Es konnten auch schon Erfolge erzielt werden, so hat ein größeres VW Autohaus ein betroffenes Fahrzeug zurück genommen.
Ähnliches gilt für andere Fahrzeughersteller, bei denen der Abgasskandal noch immer von großer Bedeutung ist. So wird beispielsweise gegen Fiat und Peugeot ebenfalls ermittelt.
Darüber hinaus wurden viele Verbraucher falsch im Abgasskandal beraten. Es kann sich dementsprechend lohnen, im Rahmen der Anwaltshaftung des Abgasskandals eine falsche Beratung prüfen zu lassen.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

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