BGH Urteil vom 13.05.2014, Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig

Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)

Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)

Viele Banken und Sparkassen haben ihren Kreditnehmern neben den vereinbarten Zinsen Kreditbearbeitungsgebühren vertraglich auferlegt. Häufig finden sich im Kleingedruckten der Verträgen Klauseln, wonach der Kreditnehmer zusätzliche Bearbeitungsgebühren, diese liegen in der Regel zwischen 1 % und 3,5 % der Darlehenssumme und sind zusätzlich zu den Zinsen zu zahlen. Bei einem Kredit über 30.000 EUR macht das zwischen 300 EUR und 1.050 EUR aus.

Sofern Sie Kredibearbeitungsgebühren gezahlt haben, haben Sie gute Chancen diese zurück zu holen. Möglicherweise übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Investition in die weitere anwaltliche Tätigkeit.

Sie haben die Möglichkeit uns Ihre Unterlagen kostenlos und unverbindlich zu einer ersten Prüfung zu übersenden. Alles Weitere klären wir dann persönlich mit Ihnen.

Bitte schicken Sie uns hierzu entweder eine Email an info@steinbock-partner.deoder ein Fax (an 0931/99128-22)

•jeweils mit dem Stichwort „n.S. Kreditbearbeitungsgebühren, zu Händen Frau Berk“

•eine Kopie ihres Kreditvertrages, aus dem sich die Kredit-/Bearbeitungsgebühren ergeben

•Ihre Kontaktdaten (Telefon / Email)

•Eventuell bereits erfolgten Schriftverkehr mit den Banken bezüglich der Rückforderung

Denkbar wäre auch ein Brief an die Kanzlei:

Steinbock & Partner

z. H. Frau Berk

Würzburger Str. 5

97236 Randersacker

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