Aufklärungsfehler bei Schönheitsoperationen

Vor einer Schönheitsoperation hat wie vor anderen Operationen auch eine Aufklärung durch den Arzt zu erfolgen. Allerdings werden an diese Aufklärung besonders hohe Ansprüche gestellt. Die fehlende medizinische Notwendigkeit von Schönheitsoperationen soll durch eine entsprechend ausführliche und schonungslose Aufklärung ausgeglichen werden.

Vor einer Schönheitsoperation hat wie vor anderen Operationen auch eine Aufklärung durch den Arzt zu erfolgen. Allerdings werden an diese Aufklärung besonders hohe Ansprüche gestellt. Die fehlende medizinische Notwendigkeit von Schönheitsoperationen soll durch eine entsprechend ausführliche und schonungslose Aufklärung ausgeglichen werden.

Hohe Anforderung an die Aufklärung bei Schönheitsoperationen

Erfolgt die Aufklärung bei Schönheitsoperationen unvollständig, fehlerhaft oder verspätet, können Ansprüche auf Arzthaftung gegen den Arzt entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Operation selbst zwar fehlerfrei verläuft, aber eben die Einwilligung des Patienten wegen der fehlerhaften Aufklärung nicht wirksam war.

Schönheitsoperationen werden oft auf Wunsch des Patienten durchgeführt. Daher ist die Aufklärung umso wichtiger, da der Patient ansonsten auch ohne Kenntnis möglicher Risiken einwilligen würde. Die ärztliche Aufklärung muss daher zur Wahrung der Verantwortung des Arztes besonders gründlich erfolgen.

Auf die einzelnen Anforderungen der Aufklärung vor einer kosmetischen Operation bzw. Schönheitsoperation soll im Folgenden näher eingegangen werden.

Anforderungen an die Aufklärung

Die Rechtsprechung hat Grundsätze entwickelt, welche Anforderungen an die Aufklärung bei Schönheitsoperationen zu stellen sind.

Ausführliche und ausdrückliche Informationen zu Risiken

Bereits mit Urteil vom 06.11.1990 hat der BGH die besondere Bedeutung der Aufklärung bei Schönheitsoperationen betont. Risiken müssen dem Patienten im Rahmen der Aufklärung deutlich vor Augen geführt werden und es muss auch über solche Risiken aufgeklärt werden, die nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten. Man spricht insofern auch von schonungsloser Aufklärung bei kosmetischen Operationen. So muss die Aufklärung auch die Relation zwischen bestmöglicher Verbesserung und möglichen Risiken bei der Operation beinhalten.

Rechtzeitige Aufklärung

Die Aufklärung hat auch rechtzeitig vor der Operation zu erfolgen. Bei Schönheitsoperationen ist dies regelmäßig bereits bei der Terminvereinbarung für die Operation der Fall. Eine Aufklärung am Tag vor der Operation genügt laut OLG Frankfurt jedenfalls nicht.

schoenheitsop dargebotene hand dargebotene hand x

Aufgrund der fehlenden medizinischen Notwendigkeit muss auch hinsichtlich des Zeitpunkts eine erhöhte Anforderung an die Aufklärung gestellt werden. Ein genauer notwendiger Zeitraum ist zwar nicht anzugeben, die Aufklärung muss aber frühestmöglich erfolgen. Angemessen ist jedenfalls eine Aufklärung bei der Terminvereinbarung für die Operation.

Beratung durch Anwälte von Steinbock & Partner

Wenn Sie mit uns einen Beratungstermin vereinbaren oder sonstige Fragen zur Aufklärung bei Schönheitsoperationen besprechen möchten, freuen wir uns auf Ihre telefonische Kontaktaufnahme unter 0931 22222 oder via E-Mail an info@steinbock-partner.de.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de