Anwaltshaftung bei Fristversäumnis Unfallversicherung

Nach einem Unfall kann es zum Streit mit der Unfallversicherung kommen. Hierbei sind diverse Ausschlussfristen für die Durchsetzung der Ansprüche zu beachten. Sollte hier ein beratender Anwalt durch fehlende Beratung eine Versäumnis der Fristen der Unfallversicherung verschuldet haben, können Ansprüche aus Anwaltshaftung bestehen.

Nach einem Unfall kann es zum Streit mit der Unfallversicherung kommen. Hierbei sind diverse Ausschlussfristen für die Durchsetzung der Ansprüche zu beachten. Sollte hier ein beratender Anwalt durch fehlende Beratung eine Versäumnis der Fristen der Unfallversicherung verschuldet haben, können Ansprüche aus Anwaltshaftung bestehen.

Fehlerhafte Beratung bei Fällen der Unfallversicherung und resultierende Ansprüche auf Anwaltshaftung

Der Anwalt ist hierbei verpflichtet, dem Mandanten für das Erreichen des Ziels den sichersten Weg aufzuzeigen und ihn hinsichtlich möglicher Risiken aufzuklären. Werden Pflichten durch den Anwalt missachtet, entstehen Ansprüche auf Anwaltshaftung.

Ein wichtiger Fall für Anwaltshaftung sind Versäumnisse hinsichtlich der Fristen bei der Unfallversicherung. Die Ausschlussfristen der Unfallversicherung sind ein wichtiges Hindernis bei der Geltendmachung von Ansprüchen und daher regelmäßig auch Grundlage einen solche Haftungsfall.

Rechtsgrundlage der Ausschlussfrist

Bei der Unfallversicherung ist die Ausschlussfrist in § 7 I (I) Satz 2 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88) geregelt. Demnach muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und zusätzlich muss innerhalb von 15 Monaten ein Arzt dies schriftlich bestätigen und die Invalidität unabhängig von der Unfallmeldung geltend gemacht werden.

Urteil des OLG Brandenburg zur Anwaltshaftung

Mit Urteil vom 25.01.2012 hat unter anderen das OLG Brandenburg Ansprüche auf Anwaltshaftung bei einem Fall der Unfallversicherung angenommen.

Der Anwalt hat hier nicht verhindert, dass die Ausschlussfrist eingehalten wird und daher sind die Ansprüche aus der Unfallversicherung untergegangen, weshalb hier gegenüber dem Anwalt Anspruch auf Haftung besteht.

handschlag

Pflichtverletzung für die Anwaltshaftung

Eine Anwaltshaftung greift, sobald eine Pflicht aus dem Beratungsvertrag durch den Anwalt verletzt wird. Hierbei ist es für den Anspruch auf Anwaltshaftung bei der Unfallversicherung irrelevant, worauf genau sich die fehlerhafte Beratung bezogen hat. Es genügt bereits, wenn eine der drei Voraussetzungen der oben genannten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen aufgrund fehlerhafter Beratung nicht innerhalb der Frist erfüllt wird.

Ursächlichkeit

Der Anspruch auf Anwaltshaftung setzt weiterhin voraus, dass der Anspruch aus der Unfallversicherung gerade aufgrund der fehlerhaften Beratung erfolgt und durch das Versäumen der Frist untergegangen ist. Waren die Ansprüche der Unfallversicherung bereits aus anderem Grund ausgeschlossen, kann dies einem Anspruch auf Anwaltshaftung entgegenstehen.

Beratung durch Anwälte von Steinbock & Partner

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