Costa Concordia: Rechte und Ansprüche der Geschädigten

Seit des schweren Unfalls der Costa Concordia am 13.01.2012 vor der italienischen Insel Giglio vergeht kein Tag mehr, an dem nicht zahlreiche Meldungen zum Schadensereignis in den Medien zu finden sind. Neben den teilweise äußerst tragischen menschlichen Schicksalen werden Fragen zum Unfallhergang und zu den Verantwortlichen thematisiert und letztendlich steht immer wieder die Frage im Raum, welche rechtlichen Möglichkeiten die Geschädigten eigentlich haben. Hierzu lassen sich in den Medien zahlreiche teils widersprüchliche Angaben finden: Schmerzensgeld, Sammelklagen in Millionenhöhe in den USA, Klagen in Deutschland und Italien, Schadensersatz, pauschale Abgeltung von Schäden sowie außergerichtliche Klärung. Ohne einen im Reisevertragsrecht erfahrenen Anwalt kann dieses Dickicht kaum durchdrungen werden.

Seit des schweren Unfalls der Costa Concordia am 13.01.2012 vor der italienischen Insel Giglio vergeht kein Tag mehr, an dem nicht zahlreiche Meldungen zum Schadensereignis in den Medien zu finden sind. Neben den teilweise äußerst tragischen menschlichen Schicksalen werden Fragen zum Unfallhergang und zu den Verantwortlichen thematisiert und letztendlich steht immer wieder die Frage im Raum, welche rechtlichen Möglichkeiten die Geschädigten eigentlich haben. Hierzu lassen sich in den Medien zahlreiche teils widersprüchliche Angaben finden: Schmerzensgeld, Sammelklagen in Millionenhöhe in den USA, Klagen in Deutschland und Italien, Schadensersatz, pauschale Abgeltung von Schäden sowie außergerichtliche Klärung. Ohne einen im Reisevertragsrecht erfahrenen Anwalt kann dieses Dickicht kaum durchdrungen werden.

Rechtsanwältin Antje Günther mit Tätigkeitsschwerpunkt u. a. Reisevertragsrecht betreut für die Kanzlei Steinbock und Partner bereits Mandanten, die als Passagiere der Costa Concordia unmittelbar von dem Unglück betroffen sind.

Gerne beraten wir auch Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten und Rechten.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de