Google-Bewertungen löschen lassen – Schützen Sie Ihre Online-Reputation

In der digitalen Welt von heute sind Online-Bewertungen ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Images eines Unternehmens. Plattformen wie Google ermöglichen es Kunden, ihre Erfahrungen zu teilen, was oft zu einer hohen Transparenz und Informationsdichte führt. Doch was passiert, wenn diese Bewertungen unrechtmäßig und rufschädigend sind? In diesem Artikel erläutern wir die Problematik unerwünschter Google-Bewertungen und wie unsere Kanzlei Ihnen dabei helfen kann, diese zu entfernen.

Das Problem: Unerwünschte und rufschädigende Google-Bewertungen

Online-Bewertungen auf Plattformen wie Google können erhebliche Auswirkungen auf das Image eines Unternehmens haben. Während positive Bewertungen das Ansehen steigern können, können negative oder unrechtmäßige Bewertungen großen Schaden anrichten. Solche Bewertungen können beispielsweise falsche Tatsachenbehauptungen, beleidigende Aussagen oder gezielte Rufschädigungen in Form von Schmähkritik enthalten. Solche Bewertungen stellen nicht nur eine persönliche Kränkung dar, sondern auch einen Verstoß gegen das allgemeine (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht und andere rechtliche Bestimmungen. Betroffene haben das Recht, unwahre und rufschädigende Bewertungen entfernen zu lassen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9.8.2022 – VI ZR 1244/20 die Betroffenenrechte weiter gestärkt und deutlich gemacht, dass das allgemeine (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht auch im Kontext von Online-Bewertungen einen hohen Schutz genießt.

Kann eine google-Bewertung sogar strafbar sein?

bewertung google verleumdung

Ja. Als Verleumdung ist eine nachweislich falsche Google-Bewertung strafbar, welche die öffentliche Meinung herabwürdigen soll. Dies ergibt sich aus § 187 BGB. Hier ist es also in entsprechenden Fällen auch möglich, dass Betroffene Strafanzeige erstatten. Beziehungsweise wir dieses für unsere Mandanten als flankierende Maßnahme umsetzen.

Unsere Dienstleistung: Professionelle Unterstützung bei der Löschung unerwünschter Google-Bewertungen

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen zu helfen, unerwünschte und rechtswidrige Google-Bewertungen entfernen zu lassen. Dabei bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung, die folgende Schritte umfasst:

  1. Erstprüfung der Bewertung: Wir analysieren die betreffende Bewertung und prüfen kostenlos, ob diese gegen rechtliche Bestimmungen verstößt.
  2. Rechtsdurchsetzung: In Fällen, in denen ein Verstoß vorliegt, setzen wir Ihre Rechte durch und fordern insbesondere die unverzügliche Löschung der Bewertung.
  3. Rechtliche Vertretung: Sollte dies erforderlich sein, setzen wir Ihre Interessen unter Zuhilfenahme gerichtlicher Hilfe durch, wenn Sie dies wünschen.
  4. Kostenerstattung: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir schnell und für Sie kostenlos, ob die Versicherung die Kosten der Angelegenheit für Sie übernimmt. Bei rechtswidrigen Bewertungen besteht zudem ein Anspruch gegenüber dem Bewertenden auf Kostenübernahme der Anwaltsgebühren.

Ihre Vorteile: Effiziente und rechtssichere Löschung

Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung profitieren Sie von einer schnellen und rechtlich fundierten Entfernung unzulässiger Bewertungen. Unsere erfahrenen Anwälte stellen sicher, dass Ihre Online-Reputation effektiv geschützt wird und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, ohne sich um rufschädigende Einträge sorgen zu müssen. Zudem gewährleisten wir durch unsere professionelle Vorgehensweise:

  1. Erfahrene Rechtsberatung: Sie profitieren von der Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte im Bereich Online-Reputation und Persönlichkeitsrecht, die Sie individuell beraten und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation bieten.
  2. Zeitersparnis und Stressreduktion: Wir übernehmen den gesamten rechtlichen Prozess für Sie, von der Prüfung der Bewertung bis zur Durchsetzung der Löschung, sodass Sie sich nicht mit zeitaufwändigen und stressigen Auseinandersetzungen befassen müssen.
  3. Nachhaltiger Schutz: Durch unsere umfassende rechtliche Unterstützung schützen wir nicht nur Ihre aktuelle Online-Reputation, sondern sorgen auch dafür, dass Sie langfristig vor weiteren ungerechtfertigten Bewertungen geschützt sind.
  4. Verbesserung Ihres Online-Images: Durch die Entfernung unrechtmäßiger und negativer Bewertungen wird Ihr Online-Image verbessert. Google ist oftmals die erste Anlaufstation für potentielle Kunden, um sich einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen sowie Ihren Produkten bzw. Dienstleistungen zu machen.

Kontaktieren Sie uns

Schützen Sie Ihre Online-Reputation und lassen Sie unerwünschte Google-Bewertungen professionell entfernen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch.

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Christian Stadler Rechtsanwalt
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