Was ist ein Design?
Ein Design bezeichnet die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines gesamten Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder Werkstoffen des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Mit anderen Worten: Ein Design ist die visuelle Gestaltung eines Produkts, die es von anderen Produkten unterscheidet und ihm einen einzigartigen Charakter verleiht.
Schutzvoraussetzungen für die Entstehung eines Designschutzes
Damit ein Design rechtlichen Schutz genießen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Neuheit: Das Design muss neu sein, das bedeutet, dass vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag der Anmeldung kein identisches Design öffentlich zugänglich gemacht worden sein darf.
- Eigenart: Das Design muss Eigenart aufweisen. Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design hervorruft, das bereits öffentlich zugänglich gemacht worden ist.
Ansprüche des Designinhabers
Als Inhaber eines eingetragenen Designs haben Sie verschiedene Ansprüche, um Ihr Design gegen unberechtigte Nutzungen zu schützen:
- Unterlassungsanspruch: Sie können von dem Verletzer verlangen, dass er die Nutzung des Designs einstellt und künftig unterlässt.
- Schadensersatzanspruch: Sie haben das Recht, Schadensersatz für die durch die Verletzung entstandenen Schäden zu verlangen. Der Schadensersatz kann auf verschiedene Weisen berechnet werden, z. B. durch entgangenen Gewinn, Lizenzanalogie oder Herausgabe des Verletzergewinns.
- Auskunftsanspruch: Sie können Auskunft über Herkunft und Vertriebswege der rechtsverletzenden Produkte verlangen.
- Vernichtungs-, Rückruf- und Herausgabeanspruch: Sie können verlangen, dass rechtsverletzende Produkte aus dem Verkehr genommen und vernichtet werden. Anstatt die Produkte vernichten zu lassen, können Sie sich diese auch an sich herausgeben lassen.
Angriffe und Verteidigung von Designs
Sollte Ihr Design angegriffen werden, stehen Ihnen verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Nichtigkeitsverfahren: Ein Design kann auf Antrag für nichtig erklärt werden, wenn es nicht die erforderlichen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Neuheit und Eigenart Ihres Designs zu beweisen und somit den Schutz aufrechtzuerhalten. Ebenso können Sie die Nichtigkeit eines anderen Designs verfolgen, wenn jemand ein identisches oder ähnliches Design eintragen lässt.
- Verteidigung im Verletzungsprozess: Sollten Sie wegen einer angeblichen Verletzung eines fremden Designs verklagt werden, können Sie die Nichtigkeit des gegnerischen Designs einwenden oder darlegen, dass keine Verletzung vorliegt.
Der Schutz Ihres Designs ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg und die Einzigartigkeit Ihrer Produkte. Lassen Sie sich von unseren Experten im Designrecht beraten und sichern Sie Ihre kreativen Leistungen umfassend ab.
Weitere Schutzmöglichkeiten
Neben den oben genannten Ansprüchen gibt es weitere Möglichkeiten, Ihr Werk zu schützen:
- Urheberpersönlichkeitsrecht: Sie haben das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft an Ihrem Werk und können Eingriffe in Ihr Werk untersagen, die Ihre berechtigten geistigen und persönlichen Interessen beeinträchtigen.
- Verwertungsrechte: Sie haben das ausschließliche Recht, Ihr Werk in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwerten, z. B. durch Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe. Wem Sie hierfür Lizenzen einräumen und welche Reichweite und Vergütung diese mit sich bringen, entscheiden alleine Sie.
Der Schutz Ihrer kreativen Werke ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg und die Anerkennung Ihrer Leistungen. Lassen Sie sich von unseren Experten im Urheberrecht beraten und sichern Sie Ihre kreativen Leistungen umfassend ab.
Kontaktieren Sie uns
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Designrechts. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre kreativen Rechte zu schützen und durchzusetzen. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch.