Eheschließung im Ausland

Immer mehr Paare entscheiden sich dazu, im Ausland zu heiraten. Für die einen ist die Vorstellung besonders schön, im Urlaub am Strand unter Palmen zu heiraten. Andere heiraten deshalb im Ausland, weil ihr Partner aus einem anderen Land kommt. Egal, woher die Motivation zur Hochzeit im Ausland stammt – im Gegensatz zur Eheschließung in Deutschland sind einige Besonderheiten zu beachten.

Was muss ich zur Trauung im Ausland mitbringen?

Will man als Deutscher im Ausland heiraten, so braucht man dafür in der Regel ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Dieses sollte rechtzeitig bei der zuständigen Behörde in Deutschland beantragt werden. Daneben sollte man sich im Voraus, informieren, welche weiteren Dokumente für die Eheschließung benötigt werden. Dafür fragt man am besten bei der Behörde an, die am Ende die Trauung auch durchführen soll.

Wird die Ehe auch in Deutschland anerkannt?

Damit die Hochzeit im Ausland die gleichen Rechtsfolgen wie eine Eheschließung in Deutschland auslöst, muss die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt werden. Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Beispiel 1: Heiraten zwei Deutsche in Italien, müssen beide die deutschen materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen. Hinsichtlich der Form der Eheschließung muss entweder das deutsche oder italienische Eheschließungsrecht gewahrt werden. Die Ehe ist auch dann wirksam geschlossen und wird in Deutschland anerkannt, wenn sie deutsche Formvorschriften nicht erfüllt, aber nach den italienischen Regeln geschlossen wird. Oft läuft die Trauung an sich in den verschiedenen Ländern zwar ganz ähnlich ab. Es gibt allerdings auch Unterschiede. Im italienischen Recht kann man sich beispielsweise bei der Eheschließung im Gegensatz zum deutschen Recht vertreten lassen.

Beispiel 2: Heiraten ein Deutscher und eine Chinesin in der Karibik, müssen für den Deutschen wiederum die deutschen materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen vorliegen. Für die Chinesin müssen hingegen die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen nach chinesischem Recht vorliegen. In China ist eine Heirat im Gegensatz zum deutschen Recht beispielsweise erst ab dem 20. Geburtstag möglich. Vor dem 20. Geburtstag der Chinesin kann die Ehe demnach nicht wirksam geschlossen werden, auch wenn die Chinesin nach deutschem Recht bereits mit 18 Jahren ehefähig wäre. Hinsichtlich der Formvorschriften müssen die in der Karibik geltenden Regeln zur Eheschließung eingehalten werden. Ist das nicht gegeben, ist die Ehe auch dann wirksam geschlossen, wenn für den Deutschen die deutschen Regeln und für die Chinesin die chinesischen Formvorschriften zur Eheschließung eingehalten werden.

Damit Ihre Ehe auch wirklich in Deutschland anerkannt wird, sollten Sie sich bereits vor der Eheschließung beraten lassen.

Gibt es ein Verfahren für die Anerkennung der Ehe?

Nein, für die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe gibt es in Deutschland kein bestimmtes Verfahren. Vielmehr ist die Frage der Anerkennung der ausländischen Ehe grundsätzlich nur eine Vorfrage für eine andere Amtshandlung einer Behörde. Das gilt zum Beispiel für die Frage, ob die Partner gemeinsam zur Steuer veranlagt werden können. Dann prüft die Behörde nur für diesen speziellen Fall, ob eine nach deutschem Recht gültige Ehe der Ehegatten vorliegt. Wenn es dann bei einer neuen Amtshandlung – wie beispielsweise der Scheidung – wieder als Vorfrage darum geht, ob die Partner überhaupt wirksam verheiratet sind, wird die frühere Entscheidung einer anderen Behörde nicht einfach übernommen. Vielmehr prüft die zweite Behörde aufs Neue in eigener Verantwortung, ob die Ehe nach deutschem Recht wirksam geschlossen wurde.

Damit man aber nicht bei jeder Amtshandlung wieder zittern muss, ob die im Ausland geschlossene Ehe auch tatsächlich in Deutschland anerkannt wird, kann man die Gültigkeit der Ehe in einem familiengerichtlichen Verfahren freiwillig feststellen lassen.

Unser Team Familienrecht berät Sie gerne zu der Frage, ob in Ihrem Fall eine familiengerichtliche Feststellung sinnvoll oder gar notwendig ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie anschließend auch bei der Durchführung des Verfahrens.

Muss ich meine Hochzeit im Ausland des deutschen Behörden melden?

Nein, man ist nicht verpflichtet, den deutschen Behörden die Hochzeit im Ausland zu melden oder gar einen Antrag auf Beurkundung der Ehe im Eheregister zu stellen. Auch besteht keine Verpflichtung, den Namen nach der Eheschließung zu ändern. Man kann jedoch bei dem zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen (nach § 34 Personenstandsgesetz), wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist. So wird die Eheschließung auch bei den deutschen Behörden registriert und man erhält auf Verlangen eine deutsche Eheurkunde. Die Ehe kann jedoch nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie nach oben Gesagtem wirksam geschlossen wurde.

Wird man hingegen von den deutschen Behörden im Zusammenhang mit einer Amtshandlung gefragt, ob man verheiratet ist, muss man die Eheschließung im Ausland angeben. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Eheschließung auch in Deutschland anerkannt wird (siehe oben).

Wie kann ich die ausländische Hochzeit vor deutschen Behörden nachweisen?

Für den Nachweis der Hochzeit im Ausland vor einer deutschen Behörde benötigt man eine ausländische Heiratsurkunde. In manchen Ländern muss die Hochzeit auch erst bei der dort zuständigen Behörde registriert werden, damit eine umfassende Heiratsurkunde erstellt werden kann. Teilweise muss die Echtheit der Heiratsurkunde auch erst noch in einem besonderen Verfahren festgestellt werden.

Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie gerne auch beim Nachweis Ihrer Hochzeit im Ausland bei den deutschen Behörden. Kommen Sie dafür am besten noch vor der Trauung auf uns zu. So kann sichergestellt werden, dass Sie bereits im Hochzeitsland alle notwendigen Dokumente erhalten, die Sie für den Nachweis bei deutschen Behörden benötigen.

Kompetente Beratung zur Eheschließung im Ausland durch unsere Rechtsanwälte

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrer Eheschließung haben. Dafür sind unsere Rechtsanwälte für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner. Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.

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Magdalena Püschel Rechtsanwältin
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