Ein wichtiger Kunde von Ihnen hat Insolvenzantrag gestellt. Viele Rechnung sind noch offen. Es wird mit einer Insolvenquote von unter einem Prozent gerechnet. Sie haben Ihr Geld schon abgeschrieben und wollen nicht noch „gutes“ hinterherwerfen.
Dieses Verhalten kann sich gerade im Insolvenzrecht rächen!
Zum Beispiel lässt sich durch die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts die verkaufte Ware über die sog. Aussonderung zurückholen. Ihre Verluste können dadurch erheblich vermindert werden.
Hier kann sich kompetente anwaltliche Hilfe schnell auszahlen!
Wir erbringen folgende Dienstleistungen für Sie:
- Beratung bzgl. der „insolvenzfesten“ Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt
- Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren
- Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Wege der sog. Aussonderung
- Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters
- Stellung des Insolvenzantrags für den Gläubiger
- Widerspruch gegen angemeldete unberechtigte Forderungen anderer Gläubiger
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
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