Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Bereich der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs?
Im Bereich der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die durch einen Anwalt für Strafrecht umgesetzt werden können. Bereits vor einer Inhaftierung kommt ein Vollstreckungsaufschub von bis zu vier Monaten in Betracht. Das bedeutet, dass die Freiheitsstrafe erst zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden muss. Ein Antrag auf Strafaufschub kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Führung eines Unternehmens, die Betreuung der eigenen Kinder oder die Pflege eines Familienmitglieds zunächst noch geklärt werden muss. Teilweise kann die Strafe auch zurückgestellt werden, etwa um eine Drogentherapie wahrzunehmen („Therapie statt Strafe“). Gegebenenfalls kommt in diesem Rahmen auch eine Unterbrechung der Strafe oder gar in Betracht. In bestimmten Fällen kann auch ein Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt werden.
Befindet sich ein Täter bereits in der Justizvollzugsanstalt, besteht Beratungsbedarf hinsichtlich der Aussetzung des Strafrests, beispielsweise zum Halbstrafen- oder Zweidrittelzeitpunkt. Eine Aussetzung zur Bewährung mit der Folge der vorzeitigen Entlassung kommt selbst bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung in Betracht. Im Jugendstrafvollzug ist ein Antrag auf Aussetzung des Strafrests sogar unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Dafür kann ein Antrag auf Entlassung gestellt werden und damit das Ende der verhängten Strafe vorzeitig herbeigeführt werden.
Wurden Sie in eine Justizvollzugsanstalt fernab Ihres Heimatortes inhaftiert, kommt auch eine Verlegung in eine andere Anstalt in Betracht. Diese kann soweit erforderlich auch gerichtlich durchgesetzt werden. Auch bestimmte Gegenstände wie Radio, Fernsehen, Bücher oder Zeitungen können unter bestimmten Umständen gewährt werden.
Auch durch Vollzugslockerungen kann die Haft erträglicher gestaltet werden und der Alltag im Strafvollzug für den Betroffenen verbessert werden. Dazu zählt beispielsweise der offene Vollzug sowie die Möglichkeit der Beschäftigung außerhalb der Justizvollzugsanstalt unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht (Freigang). In diesem Zusammenhang kann auch die Aussetzung eines Berufs- oder Beschäftigungsverbots beantragt werden. Dabei kann der Inhaftierte die Justizvollzugsanstalt zu bestimmten Tageszeiten mit Aufsicht (Ausführung) oder auch ohne Aufsicht (Ausgang) verlassen. Im Gegenzug muss der Inhaftierte im offenen Vollzug aber auch bestimmte Regeln einhalten. Drogenkonsum sowie verspätete Rückkehr können dazu führen, dass aus dem offenen Vollzug wieder ein geschlossener Vollzug wird.
Aufgrund der Komplexität der Thematik und der besonderen Bedeutung für den Betroffenen und seine Angehörigen ist eine Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Strafrecht dringend zu empfehlen.
Was können wir als Anwälte für Sie tun?
Strafvollzug sowie Strafvollstreckung in Form der Inhaftierung stellen für den Betroffenen und seine Angehörigen eine extreme physische und psychische Belastung dar. Wir helfen Ihnen dabei, die Dauer der Inhaftierung so kurz wie möglich zu halten und Ihren Aufenthalt in der Haftanstalt möglichst erträglich zu gestalten oder den Haftantritt zu verschieben. Soweit es nötig ist, führen wir dafür eine gerichtliche Entscheidung herbei.
In allen Fragen des Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrechts ist unser Rechtsanwalt für Strafrecht Manuel Hemm kompetent an Ihrer Seite. Wir beraten Sie zu den verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Strafvollzugs in Ihrem persönlichen Fall. Auch im Strafvollzug lohnt es sich, um Ihre Rechte zu kämpfen und so individuelle Vorteile zu erstreiten. Entspricht die Justizvollzugsbehörde einem Antrag nicht, setzen wir Ihr Anliegen selbstverständlich auch gerichtlich durch. Wir beantragen Akteneinsicht im Strafvollstreckungsverfahren und wirken auf eine vorzeitige Entlassung hin. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche ein und wirken beispielsweise auf eine Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt in der Nähe Ihrer Angehörigen hin. Wir bereiten Sie auf Anhörungen und Terminen bei der Anstaltsleitung oder der Strafvollstreckungskammer vor und begleiten Sie selbstverständlich dorthin.
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222 mit unserem kostenlosen Rückrufservice.