Kommunikation mit den Behörden sollte nur nach Rücksprache mit dem Anwalt erfolgen
Sollten Sie mit einem Tatvorwurf seitens der Ermittlungsbehörden konfrontiert werden, machen Sie in keinem Fall eine Aussage! Unterschreiben Sie nichts. Verweisen Sie darauf, dass Sie einen Verteidiger beauftragen werden und dass dieser dann gegebenenfalls für Sie eine Stellungnahme abgeben wird. Nichts zu sagen ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ihr gutes Recht. Wenn es Sinn ergibt im laufenden Verfahren eine Stellungnahme abzugeben, dann können Sie das immer noch machen. Das sollten Sie jedoch nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger machen. Nur so kann eine effektive Verteidigung gewährleistet werden.
Steinbock & Partner – Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Strafverteidigung
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