Lootboxen als illegales Glücksspiel

Lootboxen sind virtuelle Gegenstände oder Belohnungen in Videospielen, die in der Regel zufällig erhalten werden. Sie sind in vielen modernen Videospielen zu finden, insbesondere in Online-Spielen und mobilen Apps. Der Begriff „Lootbox“ leitet sich von „Loot“ ab, was auf Beute oder Belohnungen in Spielen hinweist.

Bekannte Beispiele für Games mit Lootboxen sind: FIFA (ab 2024 „EA Sports FC“), Call of Duty, Fortnite, Mario Kart World Tour, Tribal Wars oder Clash of Clans

Lootboxen haben in der Gaming-Community in den letzten Jahren eine gewisse Kontroverse ausgelöst. Es wird argumentieren, dass Lootboxen einem Glücksspiel ähneln und der Kauf von Lootboxen daher unwirksam sein können. Dies hat auch zu Forderungen nach strengerer Regulierung geführt, speziell betreffend den Schutz von jungen Spielern.

In einigen Ländern und Regionen wurden bereits Gesetze erlassen, um den Einsatz von Lootboxen einzuschränken oder zu regulieren. Die Diskussion über die Ethik und die Auswirkungen von Lootboxen in Videospielen hält jedoch weiterhin an.

Erfolgreiche Klage in Österreich

Sowohl vor dem erstinstanzlichen Bezirksgericht Hermagor als auch vor dem Landgericht Wien war nun eine Musterklage erfolgreich. Die Gerichte haben im konkreten Verfahren festgestellt, dass es sich bei den Lootboxen in „FIFA“ um illegales Glücksspiel im Sinne des österreichischen Rechts handelt. Sony – als Betreiber des Shops, in dem die Lootboxen erworben werden konnten – muss dem Kläger nunmehr die gezahlten Kaufpreise zurückerstatten.

Das Urteil aus Österreich wurde bereits als Sensation und als „Desaster“ für EA und Sony bezeichnet und könnte erhebliche Auswirkungen haben. Falls Sie ebenfalls Rückforderungsansprüche aufgrund getätigter Käufe geltend machen wollen, wenden Sie sich daher an uns unter info@steinbock-partner.de oder 0931 22222. Wir vertreten Sie bundesweit.

Rechtslage in Deutschland

Inwiefern die Argumentation des Gerichts auch auf das deutsche Recht übertragbar ist, bleibt zu klären. Unser Rechtsanwalt Nils Bergert kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass es gute Argumente dafür gibt, diese Rechtsprechung aus Österreich auf Deutschland zu übertragen.

Entscheidend ist die Beurteilung der Lootboxen im Rahmen der Definitionen im Glücksspielrecht. Insbesondere hinsichtlich der Frage nach einem marktwirtschaftlich relevanten Gewinn muss berücksichtigt werden, dass auch „virtuelle Gegenstände“ gehandelt werden können und somit auch in realer Währung einen relevanten Wert darstellen.

Der geringe Wert einer Transaktion wird von den Anbietern als Argument gegen die Eigenschaft als Glücksspiel angeführt. Hier muss jedoch Beachtung finden, dass auch ein Lotto-Schein bereits mit einem Einsatz von 1,00 EUR gekauft werden kann. Die Schwelle, ab der eine nach der Definition relevante Bezahlung erfolgt, ist daher niedrig anzusetzen. Weiterhin muss auch die Summe der Transaktionen im Wege einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.

Aufgrund der europarechtlichen Regelungen zum Verbraucherschutz ist es aber jedenfalls möglich, dass auch in Deutschland Rückforderungsansprüche der Betroffenen durch die Gerichte bestätigt werden.

Weitere Entwicklungen in der EU

In der gesamten EU ist die Eigenschaft der Lootboxen als Glücksspiel ein umstrittenes Thema, was die Behörden bereits seit mehreren Jahren beschäftigt. Zunächst hatten Belgien und die Niederlande in 2018 den Verkauf von Lootboxen verboten. In den Niederlanden wurde dieses Verbot dann jedoch durch das oberste Verwaltungsgericht aufgehoben, sodass nunmehr der Gesetzgeber erneut einen Gesetzesentwurf zum Verbot plant.

Auch die spanische Regierung initiierte 2022 ein Gesetzgebungsverfahren, um den Verkauf von Lootboxen an Minderjährige zu verbieten. Problematisiert wird stets, dass echtes Geld in den beliebten Spielen für den Kauf von virtuellen Gegenständen eingesetzt werden muss. Jugendliche geben so jährlich Millionen Euro im Rahmen der glücksspielnahen Mechanik aus.

Die gezielten und gehäuften Kaufanreize im Rahmen von „Pay-to-Win“ Spielen sind eine unfaire Mechanik, die insbesondere Kinder und Jugendliche zu Käufen verleitet. Die Zufallsdimension bei Lootboxen verstärkt diesen Effekt nochmals. So werden speziell Minderjährige durch die Lootboxen in eine Kostenfalle gelockt.

Insgesamt sehen Verbraucherverbände die Mechanik der Lootboxen als sehr gefährlich, insbesondere für junge Nutzer, an und fordern deshalb eine strenge Regulierung. Aktuell agiert hier ein Zusammenschluss von etwa 20 europäischen Verbraucherschutzorganisationen. Darunter befindet sich auch die deutsche „Verbraucherzentrale Bundesverband“, welche in Lootboxen die „glücksspielähnlichen Mechanismen und manipulativen Praktiken“ kritisiert.

Prüfung durch unsere erfahrenen Anwälte

Wir bei Steinbock & Partner sind der Meinung, dass eine gerichtliche Überprüfung auch in Deutschland notwendig ist, nachdem ein erheblicher Verdacht besteht, dass es sich hierbei um illegales Glücksspiel handelt. Daher prüft unser Team aus erfahrenen Anwälten gerne für Ihren individuellen Fall, ob ein Rückzahlungsanspruch besteht und unterstützt Sie, Ihre Rechte durchzusetzen.

Aufgrund unserer digitalen Ausstattung können wir in ganz Deutschland im Wege der Videoberatung oder Telefonberatung mit Ihnen in Kontakt treten und Ihnen unabhängig von Ihrem Standort mit unserer Expertise zur Seite stehen.

Wenn Sie Interesse an einem Beratungstermin in unserer Kanzlei oder sonstigen Fragen zu Rückforderungsansprüchen aufgrund von Lootbox-Käufen haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch unter 0931 22222 oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de.

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