Selbstverständlich ist die gesetzliche Grundlage für Schadenersatz aufgrund einer Infektion mit COVID-19 wegen der Aktualität sehr dünn. Allerdings ist die Situation vergleichbar mit der Gesetzgebung in Bezug auf Krankenhauskeime, bei denen das Krankenhaus beziehungsweise das Pflegeheim nachweisen muss, dass alle relevanten Hygienemaßnahmen eingehalten wurden. Unser Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Alexander Lang, erklärt den Zusammenhang in dem Beitrag, der hier verfügbar ist.
Schadenersatz nach Tod durch Corona-Infektion
In einem Beitrag am Montag, dem 22.02.2021, berichtete RTL West über Verwandte von Bewohnern eines Pflegeheims, die an Corona verstarben. Die Angehörigen wollen mit unserer Hilfe Schadenersatz geltend machen, um ein Bewusstsein für die Wichtigkeit der Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu entwickeln, um diejenigen, die auf eine Unterbringung im Pflegeheim angewiesen sind, zu schützen.