LG Stuttgart kippt Stornoabzüge bei Allianz

Häufig ist es so, dass Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung von Lebensversicherungsverträgen gar keine oder nur geringe Rückerstattungen erhalten. Grund dafür sind hohe Stornoabzüge der Versicherungen. Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 05.10.2010, Az.: 20 O 87/10 entschieden, dass das so nicht geht und die verwendete Klausel zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug unwirksam ist. Ähnliche Urteile sind auch bereits gegen die ERGO, Generali, Iduna und Deutscher Ring ergangen.

Häufig ist es so, dass Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung von Lebensversicherungsverträgen gar keine oder nur geringe Rückerstattungen erhalten. Grund dafür sind hohe Stornoabzüge der Versicherungen. Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 05.10.2010, Az.: 20 O 87/10 entschieden, dass das so nicht geht und die verwendete Klausel zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug unwirksam ist. Ähnliche Urteile sind auch bereits gegen die ERGO, Generali, Iduna und Deutscher Ring ergangen.

Nach Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg muss die ALLIANZ zwischen 1,3 und 4 Mrd. Euro an ihre Ex-Kunden erstatten, je nachdem, ob sie sich auf Verjährung beruft oder ob man den durchschnittlichen Nachzahlungsbetrag auf 500 oder 1.000 Euro schätzt.

Versicherungsnehmer, die in der Zeit von 2005 bis 2007 ihren Vertrag kündigen mussten, sollten daher umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen, um die drohende Verjährung zum Ende des Jahres 2010 zu hemmen.

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